Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 79

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Zum einen wundert es mich, weil die ÖVP immer betont, dass sie familienpolitisch sehr bedacht und ihr die Familie ein großes Anliegen ist, zum anderen verstehe ich nicht, warum in der SPÖ diesbezüglich nichts weitergeht, weil, wie auch ich meine, alle Personen und auch Frauen, die zu einem guten Teil auf ihre Arbeit verzichtet haben und zu Hause bei ihren Kindern geblieben sind, ein Recht auf eine eigenständige Pension haben – und dieses Recht muss durchgesetzt werden.

Daher bitte ich – und da bitte ich um Unterstützung –, diese Lücke, die viele Frauen betrifft, möglichst bald zu schließen und zu ermöglichen, dass die Frauen auf ihre Beitragszeiten und damit auch zu einer eigenständigen Pension kommen.

Wir haben auch den Vorschlag gemacht, dass das nur angerechnet wird, aber nicht pensionserhöhend wirkt. Insofern wäre das auch kein großer Kostenpunkt, sondern es würde den Frauen einfach nur ermöglichen, zu einer eigenständigen Pension zu kom­men. Ich glaube, das sollten wir dringend angehen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.20


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


12.21.01

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Schwentner, ich darf gleich auf Ihre Ausführungen eingehen: Ja, die ÖVP steht dazu, und wir wollen diese Änderung herbeiführen. Ich habe das auch im Ausschuss betont. Es geht jetzt darum, dass festgestellt wird, um wie viele Frauen es sich handelt, und dass wir da auch einen Kostenrahmen festlegen können. Das ist notwendig.

Frau Kollegin Schwentner, Sie haben gesagt, es melden sich einige Frauen. Das ist richtig, auch bei uns melden sich diese Frauen, und wir wollen, dass die Kindererzie­hungszeiten auch im Altrecht so behandelt werden, wie wir es im Allgemeinen Pen­sionsgesetz bereits verabschiedet haben, nämlich dass einfach die Kindererzie­hungszeit pensionsbegründend wirkt, damit die 180 Monate erreicht werden, da diese Frauen für die Gesellschaft insgesamt einen sehr wesentlichen Beitrag geleistet haben. Unser Wort haben Sie, wir wollen das in diesem Sinn erledigen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Vavrik.)

Sie haben es angesprochen, es ist da aufgrund des OGH-Urteils ein Schritt in diese Richtung gemacht worden, aber wir haben das noch nicht im Altrecht, da dort ja Beiträge sozusagen als Hintergrund vorhanden sein müssen. Das fehlt uns da noch, das müssen wir noch erledigen.

Zum Sozialrechts-Änderungsgesetz: Kollege Keck hat eindrucksvoll geschildert, dass das eine umfassende Novelle in diesem Bereich ist. Ich darf nur kurz vier Punkte herausgreifen.

Der erste Punkt: Die fünfjährige Wartefrist zur Sozialversicherung in der Krankenver­sicherung entfällt für Personen, die ein behindertes Kind oder nahe Angehörige pflegen. Das ist eine sehr wichtige sozialpolitische Maßnahme. (Beifall der Abg. Aubauer.) Und ich bedanke mich bei all jenen Menschen, die diesen Angehörigen und Kindern ihren unermüdlichen persönlichen Einsatz entgegenbringen. Das ist eine ganz tolle Leistung, die da in vielen Familien erbracht wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Der zweite Punkt ist, dass Beschäftigten, die zumindest zwölf Monate in Österreich pflichtversichert waren, die Möglichkeit einer freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung geboten wird.

Der dritte Punkt: Die Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze wird vorge­zogen. Das heißt, der Sozialminister erhält die Ermächtigung, dass er das per Verord-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite