Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 80

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nung machen kann. Wir sind sehr stolz darauf, dass wir das insgesamt zustande gebracht haben, weil das eine Erleichterung und Vereinfachung sowohl für die Dienst­geber als auch für jene Menschen ist, die geringfügig arbeiten. Die tägliche Gering-fügigkeitsgrenze ist oftmals eine bürokratische Hürde, sie ist auch in der Praxis nicht nachvollziehbar und schwer administrierbar. Daher ersuchen wir, das so bald wie möglich zu machen. Gesetzlich verankert ist es jetzt mit 1. Jänner 2017, und wir er­suchen, dass das bereits früher gemacht wird, weil es im Sinne der betroffenen Menschen ist.

Ein Punkt, der mir als Betriebsrat und Mitarbeiter des Roten Kreuzes ganz besonders am Herzen gelegen ist, ist die Lösung des durch die neue Ärztearbeitszeit ent­standenen Arbeitszeitproblems bei nebenberuflichen Notärzten. Worum geht es dabei? – Es geht um unser Notarztsystem, das in den meisten Bundesländern von Spitalsärzten durchgeführt wird, also von Ärzten, die sowohl Bedienstete eines Krankenhauses sind, als auch als Notärzte zur Verfügung stehen und im Rahmen des Notarztsystems unterwegs sind.

Es wäre wirklich, und das möchte ich hier schon betonen, das gesamte System gefährdet gewesen – ein sehr erfolgreiches System –, weil wir die Arbeitszeit richtiger­weise auf 48 Stunden beschränkt haben, was notwendig ist, mit einer sehr langen Übergangsfrist. Wir müssen für diesen Bereich aber auch eine praxisgerechte Möglich­keit schaffen. Daher ist die Kritik am Sozialminister nicht gerechtfertigt. Ich bedanke mich ausdrücklich beim Herrn Sozialminister – auch als Mitarbeiter des Roten Kreu­zes –, dass dieses sehr gut funktionierende System aufrechterhalten wird, da das in Zukunft eine nebenberufliche Tätigkeit ist und sozusagen die Zeit nicht zusam­mengerechnet wird. Daher ist es möglich, das Notarztsystem, das hervorragend funk­tioniert, weiterzubetreiben.

Ich bedanke mich auch bei all jenen, die da mitwirken, mitarbeiten und in Minu­tenschnelle jenen Menschen zur Verfügung stehen, die in Not geraten sind und diese Unterstützung sowie ärztliche Betreuung brauchen.

Herr Minister, ich danke Ihnen dafür, dass Sie uns da unterstützt haben, dass Sie dieser Forderung nachgekommen sind. Insgesamt ist das eine Regelung, die wir sehr begrüßen und die uns in der Sozialpolitik wieder weiterbringt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.25


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Mag. Loacker ist der nächste Redner. – Bitte.

 


12.25.36

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Das ist ein riesiges Gesetz, und das in einer Debatte zu elf Tages­ordnungspunkten – 6 bis 16.

Ich möchte gleich an den Kollegen Wöginger und die Notärzte anschließen. Da ging es um die Frage, ob die jetzt unselbständig oder als Freiberufler beschäftigt sind. Das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das mit der neuen Regelung in Bezug auf die Notarzttätigkeit jetzt ausgehebelt wird, ist das eine, aber das andere ist die Mehrfach­versicherung. Es ging auch darum, ob diese grundsätzlich freiberuflich tätigen Ärzte in ihrer Notarzttätigkeit Angestellte sind und damit für im Grunde dieselbe Tätigkeit auch einem anderen Versicherungszweig unterliegen. Jetzt haben wir es umgekehrt, jetzt sind die Notärzte Freiberufler; und wenn sie sonst angestellte Ärzte sind, dann sind sie halt mit ihrer Notarzttätigkeit Freiberufler.

 


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