Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 81

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In Wirklichkeit haben wir da ein Mehrfachversicherungsproblem, das eben aufgrund der komplexen Struktur der österreichischen Sozialversicherung besteht. Aber diese vielen Versicherungsträger – wahrscheinlich wird mir nachher entweder Abgeordneter Schopf oder Kollege Muchitsch oder jemand anderer aus der Gewerkschaftsrunde erklären, warum es die alle braucht –, die sind natürlich super, denn die Verwal­tungskosten sind natürlich super niedrig.

Die Verwaltungskosten, die Sie in Österreich berechnen, sind so super niedrig, weil Sie sie anders rechnen als andere Länder, da Sie nicht nach betriebswirtschaftlichen Standards rechnen. Die österreichischen Krankenversicherungsträger rechnen sich die Verwaltungskosten schön; und mit unseren Anträgen, die jetzt zur Debatte stehen, wollen wir das verhindern und abstellen, dass sich die Versicherungsträger ihre Verwal­tungskosten kleinrechnen.

In Österreich zählen weder die Abschreibungen noch Gerichtskosten, noch die ausgelagerte Gesellschaft ITSV zu den Verwaltungskosten. Das sind jene Kosten, von denen Kollege Abgeordneter Schopf immer sagt, diese kämen direkt den Patienten zugute. Das sind natürlich Verwaltungskosten, aber eben nicht in der österreichischen Logik. Wir brauchen diese vielen Sozialversicherungsträger, damit die rot-schwarzen Freunde mit diversen Posten und Pöstchen versorgt werden können; und mit dieser Struktur kann man auf diesem Weg auch ein paar Millionen Euro in der Hoffnung versickern lassen, dass es der Steuer- und Sozialversicherungsbeitragszahler nicht bemerkt.

Dazu kommen – und damit bin ich bei einem weiteren Punkt – die Zusatzpensionen, die in diesen Sozialversicherungsträgern gezahlt werden und die die Spitzenkräfte der Sozialversicherungsträger beziehen; das ist das, was man gemeinhin als Luxuspen­sion bezeichnet.

Die Bezieher solcher Luxuspensionen profitieren von Ihren Gesetzen, denn immer dann, wenn die Höchstbeitragsgrundlage angehoben wird, wird auch der Betrag ange­hoben, ab dem eine Pension gekürzt wird. Und in diesem Jahr heben Sie die Höchst­beitragsgrundlage der Sozialversicherung außertourlich noch einmal an. Das heißt, die Kürzung der Luxuspensionen fällt kleiner aus. Die großen Profiteure in diesem Jahr sind die Bezieher von Luxuspensionen.

Man wehrt sich aber auch noch gegen die Kontrolle in den Sozialversicherungsträgern und gegen die Transparenz. Deshalb haben wir auch einen Antrag auf die Sicht­barmachung der Vermögensverwaltung in den Sozialversicherungsträgern einge­bracht; von diesen werden nämlich teilweise Rücklagen angehäuft, dass einem schwindlig werden könnte.

Die Unfallversicherung hat mehr Rücklagen, als die Beitragseinnahmen eines Jahres ausmachen. Die Beamtenversicherung hat 700 Millionen € an Rücklagen. Da fragt man sich, wieso es das braucht, denn mit den Beamten hat sich eine ohnedies bereits privilegierte Gruppe aus dem Solidarsystem verabschiedet, eine eigene Versicherung aufgemacht (Abg. Neubauer: Warum sind die privilegiert?), die höhere Leistungen bietet, als sie den Versicherten der anderen Krankenkassen zustehen. Das ist das von Ihnen so oft gelobte System der Solidarität! (Abg. Neubauer: Warum sind die privilegiert?)

Für diese Rücklagen, die da angehäuft werden, gibt es weder eine Obergrenze noch eine Zweckwidmung, dass man sagt, man kann Rücklagen nur für bestimmte Zwecke bilden, sondern die können frei entscheiden, wann und wie viele Rücklagen sie bilden. Diese Absurditäten müssen ein Ende finden.

 


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