Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 130

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„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat gemäß Art. 49b B-VG einen Antrag betreffend die Abhaltung einer Volksbefragung über den Austritt Österreichs aus der EU zur Beschlussfassung vorzulegen.“

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Wenn man sich so sicher ist, dass die Europäische Union – ich weiß nicht, wie viele – zigtausende Arbeitsplätze sichert und überhaupt das größte Friedensprojekt der Erde ist und so weiter, dann wird man es ja wohl auch schaffen, die Bevölkerung davon so nachhaltig zu überzeugen, dass man keine Probleme hat. Wenn man sich da nicht so sicher ist, dann werden Sie wahrscheinlich jetzt hier dagegen stimmen, dass es über­haupt eine Volksbefragung gibt. Das ist mir schon klar.

Aber wesentlich ist – und das sieht man hier gerade wieder an der Behandlung dieses Volksbegehrens –: Wie gehen wir mit der direkten Demokratie um? Gestatten wir es? – Gestatten! Allein, dass wir darüber überhaupt reden! Gestattet das Parlament – das ist ja schon absurd! Machen wir es möglich, dass die Bevölkerung von sich aus initiativ wird! Lassen wir es zu! Stimmen Sie daher für diese Volksbefragung! (Beifall bei der FPÖ.)

13.01


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Stefan eingebrachte Ent­schließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten KO Strache, Mag. Stefan und weiterer Abgeordneter an den Bun­deskanzler betreffend die Abhaltung einer Volksbefragung.

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über das Volksbegehren (781 d.B.) „EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN“ (997 d.B.), Top 1, in der 111. Nationalratssitzung, am 27.01.2016.

Ziel der Unterzeichner des EU-Austritts-Volksbegehrens ist eine Volksabstimmung über einen Austritt Österreichs aus der Europäischen Union. So gut wie alle Ver­sprechungen vor dem EU-Beitritt vor 20 Jahren seien gebrochen worden, argumen­tieren die Initiatoren. Statt eines Aufschwungs sei es in den letzten Jahren zu einer enormen Abwärtsentwicklung Österreichs gekommen. Verwiesen wird unter anderem auf die steigende Arbeitslosigkeit, die steigende Staatsverschuldung und einen Verlust der Kaufkraft der breiten Masse.

Auch andere von ihnen geortete Entwicklungen wie Verschlechterungen im Umwelt­bereich, einen Abbau von Sozialleistungen und das zunehmende „Bauernsterben“ führt die Initiative auf den EU-Beitritt Österreichs zurück. Zudem machen die Initiatoren geltend, dass die EU von vielen Bürgern als „lähmendes, zentralistisches Bevormun­dungsinstrument mit immer diktatorischeren Zügen“ empfunden werde. Kleine selbst­ständige Staaten würden ihrer Meinung nach viel bessere Chancen auf eine natur­verträgliche, nachhaltige Wirtschafts- und Lebensweise bieten. Die Mitgliedschaft in der Europäischen Union sei angesichts der Mitgliedsbeiträge auch ein jährliches Verlustgeschäft und darüber hinaus mit der Neutralität Österreichs unvereinbar, heißt es in der Begründung.

Rechtlich wäre ein EU-Austritt Österreichs aus Sicht der Initiatoren des Volksbegeh­rens kein Problem. Sie verweisen auf den Artikel 50 des EU-Vertrags, der für sie ein


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