Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 129

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mehr als 4 Prozent der wahlberechtigten Bürger. Das ist ein unglaublicher Erfolg, denn die Initiatoren hatten keine große Unterstützung. Sie hatten keine Partei hinter sich, sie hatten keine großen Institutionen hinter sich, sie hatten keine Medien hinter sich. Ganz im Gegenteil! Wir wissen ganz genau, dass alle Medien in Österreich dagegen arbeiten und jedenfalls nicht für einen EU-Austritt stimmen oder sich äußern, sondern im Gegenteil. Das heißt, es gab medialen Gegenwind, keine Unterstützung – und dann gehen 261 000 Menschen, deklarieren sich und unterschreiben ganz gezielt. Das muss man schon als Riesenerfolg werten, und das ist ein ganz wesentlicher Punkt, wenn man über dieses Volksbegehren spricht.

Was geschieht aber mit so einem Volksbegehren? Ja, heute diskutieren wir drüber. Das ist ja alles schon ein bisschen ein Fortschritt, dass man es hier doch wenigstens ein bisschen mehr beachtet, aber dann ist es vorbei. Es wird heute über einen Bericht abgestimmt beziehungsweise er wird zur Kenntnis genommen, und das war es dann, obwohl 261 000 Menschen sich deklariert haben.

Da setzt jetzt das an, worum es mir geht. Wir haben ein klares Konzept, wie mit direkter Demokratie umzugehen ist in diesem Land, und wir haben ganz klar gesagt: Wenn 4 Prozent der Bevölkerung – und deswegen ist es ganz interessant, dass dieses Volksbegehren eine so hohe Unterstützung hat – sich deklarieren und eine Initiative setzen, dann muss diese Anzahl von Menschen die Möglichkeit haben, eine Initiative auch zu einer Volksabstimmung zu bringen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, damit die Bevölkerung aus sich heraus initiativ werden kann. Unser Konzept ist immer: Was das Parlament darf, muss die Bevölkerung auch dürfen. Das ist ein ganz klares Konzept, und da sieht man wieder, wie wichtig das ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Wie wichtig direkte Demokratie ist, ist ja interessanterweise auch bei der Bundes­präsidentenwahl zu sehen. Da ist es plötzlich ganz wesentlich, dass der Bundes­präsident von der Bevölkerung gewählt wird, deswegen hat er auch einen besonderen Stellenwert. Also in Wirklichkeit wissen ja alle handelnden Personen, dass es wichtig ist, dass die Bevölkerung unmittelbar mitwirken kann an Entscheidungen, aber es ist eben die Angst offenbar größer, zuzulassen, dass abgestimmt wird über etwas, das man nicht mehr im Griff hat. Und das ist hier definitiv der Fall. Die Zustimmung zur Europäischen Union ist sicherlich schon ganz massiv gesunken.

Ich erinnere in dem Zusammenhang nur, wie die Europäische Union mit uns umge­gangen ist: Sanktionen, weil in Österreich eine Koalition gebildet wurde, die nicht ge­nehm war. Das dürfen wir nicht vergessen, das ist auch die Europäische Union! Oder die Europäische Union im Umgang mit Ungarn, einem Land, das sich als einziges einmal unmittelbar gewehrt hat gegen diesen Massenzustrom – was ist die Konse­quenz gewesen? – Man hat versucht, Ungarn zu sanktionieren beziehungsweise ist gegen Ungarn vorgegangen, statt klarzumachen, dass sich da wenigstens einer an die Regelungen der Europäischen Union hält. (Beifall bei der FPÖ.)

Das alles ist die Europäische Union, und daher ist auch die Frustration in der Bevöl­kerung ganz klar. Wir wollen der Bevölkerung zumindest eine kleine Möglichkeit eröff­nen, noch mehr ihre Stimme zu erheben. Daher stelle ich jetzt den Antrag, dass über dieses Thema des Volksbegehrens eine Volksbefragung gemacht wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Mir ist völlig klar, dass eine Volksbefragung letztendlich unverbindlich ist. Aber wir wis­sen auf der anderen Seite auch, dass es ein ganz deutliches Signal ist, wenn eine Volksbefragung entsprechend ausgeht.

Daher stelle ich jetzt ganz formell folgenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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