Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 213

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Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Dr. Belakowitsch-Jenewein eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Ver­hand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter betreffend Offenlegung des Bank Austria-Pensionsdeals zwischen SPÖ-Wien und dem BMASK unter der Federführung von Ex-Minister Rudolf Hundstorfer

eingebracht in der 111.Sitzung des Nationalrates im Zuge der Debatte über den Tages­ordnungspunkt 2.) Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates betreffend die Regierungsumbil­dung.

Mit Schreiben vom 26.Jänner 2016 hat der Herr Bundeskanzler der Präsidentin des Nationalrates unter der Aktenzahl 350.000/0002-I/4/16 bekanntgegeben, dass der Herr Bundespräsident Herrn Alois Stöger zum Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ernannt hat.

Gemäß der Anlage zu § 2 Bundesministeriengesetz 1986 idF BGBL. I Nr. 11/2014  ist der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz unter Buchstaben  C  Z 4. für die Angelegenheiten der Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenver­sicherung, jedoch mit Ausschluss der Krankenversicherung und der Unfallversicherung zuständig.

Unter die Sozialversicherung fällt kompetenzrechtlich insbesondere das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und die Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Bei der Übertragung von Rechten und Pflichten aus einer bisherigen Betriebspension an die PVA handelt es sich um Angelegenheiten der Sozialversicherung. In diesem Zu­sam­menhang ist der neue Sozialminister mit der aktuellen Causa der Bank Austria-Betriebspensionen und ihrer beabsichtigten Übertragung an die PVA befasst.

Diesbezüglich gibt es laut Medienberichten eine aktuelle Diskussion über die ökono­mische und rechtliche Abwicklung dieser Übertragung:

Offensichtlich haben sich Bank Austria-Management, Sozialministerium und Pensions­ver­sicherungsanstalt auf eine teilweise Abwicklung der Bank Austria geeinigt. Eine Einigung, die allerdings zu Lasten Dritter geht bzw. gehen kann.

Als Kernpunkte dieser Abwicklung der Bank Austria in ihrer derzeitigen Marktpräsenz ist in einem ersten Schritt folgender Maßnahmenplan auf dem Tisch:

Kahlschlag bei Filialnetz, d.h. 70 der 190 Filialen werden geschlossen

Damit auch massive Reduktion bzw. tatsächliche „Beschäftigungslosigkeit“ des Per­sonals

Transfer der bisherigen Betriebspensionen und Betriebspensionsverwaltung in die Pensionsversicherungsanstalt(PVA)

Wie Medienberichten, etwa dem Standard vom 15.12.2015 zu entnehmen ist, findet dieser Abwicklungsplan sowohl die Zustimmung des Sozialministeriums als auch der Pensionsversicherungsanstalt. In einer Anfragebeantwortung unter der Zahl 6298/AB vom 10.11.2015 teilte Bundesminister Rudolf Hundstorfer(SPÖ)  zur Abwicklung der Bank Austria allerdings folgendes mit:

 


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