Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 299

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Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Alm, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ferner haben die Abgeordneten Pendl, Amon, Kolleginnen und Kollegen einen ge­samt­ändernden Abänderungsantrag eingebracht.

Im Sinne des § 65 Abs. 3 der Geschäftsordnung werde ich zunächst über jene Teile des Gesetzentwurfes – getrennt nach Antrag – abstimmen lassen, die sowohl vom Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Alm, Kolleginnen und Kollegen als auch vom gesamtändernden Abänderungsantrag der Abgeordneten Pendl, Amon, Kollegin­nen und Kollegen betroffen sind.

Schließlich lasse ich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzent­wurfes in der Fassung des gesamtändernden Abänderungsantrages der Abgeordneten Pendl, Amon, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Die Abgeordneten Mag. Alm, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Art. 1 § 6 Abs. 2 Z 2 und § 12 Abs. 5 zweiter Satz eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Die Abgeordneten Pendl, Amon, Kolleginnen und Kollegen haben ebenfalls einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 § 6 Abs. 2 Z 2 und § 12 Abs. 5 zweiter Satz eingebracht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ich komme zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in 988 der Beilagen in der Fassung des gesamtändernden Abänderungsantrags der Abgeordneten Pendl, Amon, Kolleginnen und Kollegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstim­mung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeord­ne­tenpulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den vorliegenden Gesetzentwurf in dritter Lesung stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen. Bitte, achten Sie darauf, nur einen Stimmzettel einzuwerfen.

 


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