Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 298

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, ganz klar, auch für mich, ist: Wir wollen keinen Überwachungsstaat. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Die Menschen haben es nicht verdient, unter Generalverdacht gestellt zu werden. Der grundsätzliche Schutz der Privatsphäre ist und bleibt ein Grundwert der westlichen Demokratien, den wir nicht über Bord werfen dürfen. Dem gegenüber steht das natürlich ebenfalls gerechtfertigte Verlangen, alle technischen Möglichkeiten einzuset­zen, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Es ist, wie ich meine, ein großer Erfolg, dass sämtliche weitreichenden, mit dem Staatsschutz zusammenhängenden Kompetenzen erstmalig in einer Hand zusammenlaufen.

Ebenfalls positiv zu bewerten ist, dass erstmals klar definiert ist, wen und welche Gruppierungen das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung überwachen darf, und zwar ausschließlich Gruppen oder Personen, von denen eine schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht – ich wiederhole: von denen eine schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die Nachschärfung der gesetzlichen Bestimmung erleichtert der Exekutive die Arbeit im Alltag wesentlich. Erstmals ist auch klar definiert, welche technischen Möglichkeiten wann und in welchem Umfang einge­setzt werden dürfen. Es ist gut und richtig, dass sowohl die demokratische Kontrolle durch das Parlament als auch der Rechtsschutz ausgebaut werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die zum Beschluss vorliegende Fassung des Staatsschutzgesetzes trifft wirklich einen sehr schmalen Grat zwischen einem Überwachungsstaat und der Wahrung der Privatsphäre. (Beifall bei der SPÖ.)

20.35

20.35.10

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zu Tagesordnungspunkt 3 liegt ein Rückverweisungsantrag des Abgeordneten Mag. Darmann vor.

Ich lasse daher sogleich darüber abstimmen, den Entwurf betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des polizeilichen Staatsschutzes erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert wer­den, in 988 der Beilagen nochmals an den Ausschuss für innere Angelegenheiten zu verweisen.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des polizeilichen Staatsschutzes erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden, in 988 der Beilagen.

 


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