Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 379

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dieser „Täuschung“ die irritierten und verunsicherten Konsumenten. Es muss endlich gelingen, die Konsumenten über die tatsächliche Herkunft der verarbeiteten Nutztiere – auch Wild und Wildtiere –zu informieren, die „Verösterreichisierung“ ausländischer Grundstoffe samt Quasiauslobung als österreichische Qualität muss sich endlich aufhören und die auf der Speisekarte ausgewiesene Qualität bezgl. der Herkunft 100%ig stimmen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu veran­lassen, um sicherzustellen, dass in heimischen Gastronomiebetrieben, die mit Qual­itäts­produkten österreichischer Herkunft werben, die Konsumenten und Gäste diese auch wirklich erhalten. Um dies zu gewährleisten sollen diese Produkte mit einem österreichischen Qualitätsgütesiegel gekennzeichnet sein.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Qualitäts­güte­siegel-Gesetz“

Eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 21 „Bericht des Ausschusses für Land- und Fortwirtschaft über den Bericht des Bundesministers für Land- und Fortwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Aktivitäten der AMA-Marketing GesmbH (Geschäftsjahr 2014) aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 8. Juli 2014 (29/E XXV.GP) (III-225/986 d.B.)“ in der Sitzung des Nationalrates vom 27.01.2016

Seit Jahren wird die Realisierung und rechtliche Verbindlichkeit eines einheitlichen Gütesiegels für die Lebensmittelkennzeichnung in Österreich diskutiert. In Österreich sind Produktion und Handel von Nahrungsmittel durch eine Vielzahl von Vermerken, Aufdrucken, Gütesiegel, Biosiegel und anderer rechtlich nicht einheitlich geregelter Kennzeichnungen geprägt. Die Konsumenten sehen sich einer Kennzeichnungs­inflation ausgeliefert, die statt Anleitung zum sicheren Einkauf von Lebensmittel Verwirrung und Unsicherheit stiftet. Verarbeiter und Endverbraucher können nicht 100%ig sicher gehen, woher die von ihnen bezogenen Lebensmittel tatsächlich stammen, wie und wo sie verarbeitet wurden und unter welchen Bedingungen die Aufzucht bzw. der Anbau erfolgt ist. Die in Österreich kursieren-den Kennzeichnungen sind untereinander nicht vergleichbar und haben damit für die Konsumenten keine Aussagekraft über tatsächliche Qualität und fairen Preis der angebotenen Produkte.

So sind neben dem AMA-Gütesiegel über 100 weitere „Gütezeichen“ und Eigenmarken in Verkehr, die das AMA-Gütesiegel zu einem unverbindlichen Scheinsiegel degra­die­ren. Aus Konsumentensicht ermöglicht aber auch das AMA-Gütesiegel keinen echten Qualitätsvergleich, da nur der geringere Teil der in Österreich angebotenen Lebens­mittel den AMA-Richtlinien folgt.

Dessen ist sich auch der Landwirtschaftsminister bewusst:

„In Österreich gibt es derzeit im Bereich der Lebensmittelkennzeichnung nur das AMA- Gütesiegel und das AMA – Biozeichen sowie in diesem Bereich auch die Zeichen BOS, SUS und OVUM, welche rechtlich relevant sind. Alle anderen Auslobungen auf


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