Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 378

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eines rechtlich verbindlichen, einheitlichen Qualitätssiegels für alle in Österreich ange­botenen Lebensmittel zu ermöglichen.“

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Herr Minister Rupprechter, machen wir endlich Nägel mit Köpfen, bevor wir etwas schönreden, was nicht mehr schönzureden ist!

Wir bitten um Unterstützung. (Beifall beim Team Stronach.)

0.03


Präsident Karlheinz Kopf: Die zwei von Herrn Abgeordnetem Steinbichler einge­brachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Ver­handlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Einführung einer Qualitätspartnerschaft für heimische Gastronomiebe­triebe“

Eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 21 „Bericht des Ausschusses für Land- und Fortwirtschaft über den Bericht des Bundesministers für Land- und Fortwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Aktivitäten der AMA-Marketing GesmbH (Geschäftsjahr 2014) aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 8. Juli 2014 (29/E XXV.GP) (III-225/986 d.B.)“ in der Sitzung des Nationalrates vom 27.01.2016

Die heimische Kulinarik ist ein Erfolgsfaktor für den Tourismus in Österreich. Um das Voranschreiten einer „Verwässerung“ und/oder eine Verfälschung und damit ein Ab­handenkommen dieses Genusserlebnisses zu verhindern und die Aufrechterhaltung des hohen Qualitätsanspruches des heimischen Tourismus und der heimischen Wirt­schaft zu gewährleisten, müssen endlich Maßnahmen gesetzt werden.

Seit Jahren wird die Realisierung und rechtliche Verbindlichkeit eines einheitlichen Gütesiegels für die Lebensmittelkennzeichnung in Österreich diskutiert. In Österreich sind Produktion und Handel von Nahrungsmittel durch eine Vielzahl (laut Walter Hörbinger, MAS von Hogast sind es 143 diverse Eigenmarken und 16 Gastro­gütesiegel) von Vermerken, Aufdrucken, Gütesiegeln, Biosiegeln und anderer rechtlich nicht einheitlich geregelter Kennzeichnungen geprägt. Die Konsumenten sehen sich einer Kennzeichnungsinflation ausgeliefert, die statt Anleitung zum sicheren Einkauf von Lebensmitteln Verwirrung und Unsicherheit stiftet. Die Verarbeiter und die End­verbraucher können nicht 100%ig sicher gehen, woher die von ihnen bezogenen Lebensmittel tatsächlich stammen, wie und wo sie verarbeitet wurden und unter welchen Bedingungen die Aufzucht bzw. der Anbau erfolgt ist. Die in Österreich kursie­renden Kennzeichnungen sind untereinander nicht vergleichbar und haben damit für die Konsumenten keine Aussagekraft über die tatsächliche Qualität und die Preis­gestaltung der angebotenen Produkte.

Im derzeit aktuellen Regierungsprogramm steht im Kapitel Gesundheit, dass „die Umsetzung einer klaren Herkunftskennzeichnung der Produkte und Rohstoffe auf EU-Ebene KonsumentInnen verlässliche und gesicherte Informationen sowie Schutz vor Täuschung bieten“ (Arbeitsprogramm der Österreichischen Bundesregierung 2013-2018 S.59) soll. Bis jetzt wurde diesbezüglich nichts unternommen - über bleiben bei


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