Deshalb stimmen wir von der ÖVP dem Antrag zu. Wir haben immer gesagt, wir können uns eine gesetzliche Regelung nur unter dem gleichen Beitragssatz von 22,8 Prozent vorstellen. 3 068 Menschen sind betroffen; und man sollte vielleicht auch einmal sagen, dass es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die wenig dafür können, wie im Unternehmensbereich verfahren wurde, sind.
Es heißt, es werden fast 730 Millionen € überwiesen – vom Letztbezug, das sollte man auch dazusagen. Aus Bürokratiegründen wird nicht Monat für Monat aufgerollt, sondern der Letztbezug herangezogen, was von der Höhe des Betrags her sicherlich ein Vorteil ist. Und es wird zur Gänze klargestellt, dass auch bei anderen Übertragungen oder bei anderen Ausscheidungen diese 22,8 Prozent zum Tragen kommen, was auch in einem Antrag – ich habe es schon erwähnt – von der FPÖ gefordert wird; und daher gehen natürlich auch zwei Oppositionsparteien mit. Das heißt, das ist eine Regelung, die man in diesem Zusammenhang schon auch mit gutem Gewissen beschließen kann. Daher werden wir dem zustimmen.
Es werden einige andere Punkte dabei mitbehandelt, und auf die möchte ich kurz eingehen. Bei drei Anträgen des Kollegen Loacker geht es zum einen um einen Pensionsautomatismus. Ich verweise auf den Gerechtigkeitsmechanismus, den wir bei unserem Pensionsgipfel verankern konnten, die Neuaufstellung der Pensionskommission, eine Verpflichtung für die Bundesregierung, diese Vorschläge auch zur Umsetzung zu bringen – bis hierher ins Hohe Haus.
Der zweite Punkt ist ein Anreiz: Der Aufschubbonus ist auch im Ergebnis des Pensionsgipfels abgebildet. Wer länger arbeitet, bekommt eine deutlich höhere Pension. Es gibt das Beispiel einer sechzigjährigen Frau, die Anspruch auf eine Pension von 1 600 € hätte. Wenn sie weiterarbeitet, erspart sie sich die Hälfte der Pensionsbeiträge, auch der Dienstgeber erspart sich die Hälfte der Pensionsbeiträge, und die Pension ist nach drei Jahren um rund 300 € höher, und das bis an das Lebensende, weil der Aufschubbonus dort voll zur Wirkung kommt. Das, glaube ich, ist ein Anreiz sowohl für Dienstnehmer als auch für Dienstgeber und bedeutet insgesamt eine dementsprechend höhere Pension bis ans Lebensende.
Der dritte Punkt betrifft das Pensionssplitting. Sie schlagen ein verpflichtendes Pensionssplitting vor, wir stehen in diesem Bereich zum Prinzip der Wahlfreiheit. Wir haben derzeit eine Splittingmöglichkeit, das heißt, die Beiträge von Mann und Frau in einer Partnerschaft oder in einer Ehe werden zusammengezählt, durch zwei dividiert und auf jedes Konto wird die Hälfte ausbezahlt. Derzeit ist das nur bis zum 4. Lebensjahr des Kindes möglich, wir weiten das jetzt auf 7 Jahre pro Kind und auf insgesamt 14 Jahre pro Person aus.
Es wird auch an der Vermarktung und auch der diesbezüglichen Kampagnisierung liegen, aber ich bin überzeugt davon, dass viele, vor allem auch Männer, dazu bereit sein werden – insbesondere wenn sich die Frauen der Kinderbetreuung widmen –, dieses Splitting auf einer freiwilligen Ebene anzunehmen.
Noch einen Punkt konnten wir im Rahmen des gesamten Pensionsgipfels einbringen, nämlich dass jene Frauen, die Kinder betreut und großgezogen haben, aber keine 15 Versicherungsjahre zustande bringen, weil sie nur acht, zehn oder zwölf Jahre gearbeitet, aber eben mehrere Jahre Kinder großgezogen haben, auch einen Pensionsanspruch haben und dass jetzt auch im ASVG nachgezogen wird – im Allgemeinen Pensionsgesetz ist es bereits geregelt –, weil es uns wichtig ist, dass auch wertgeschätzt wird, wenn sich Frauen jahrelang der Kinderbetreuung und der Kindererziehung gewidmet haben.
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