Das heißt, die 1,3 Milliarden €, die die ASFINAG in Form von Lkw-Mauten einnimmt, teilen sich so auf, dass die älteren Stinker mehr bezahlen als die neueren Euro VI, und in Summe kommen da 1,3 Milliarden € an Infrastrukturbenützungsgebühren herein.
Jetzt setzen die Bundesregierung und dann in der Folge das Parlament eine neue Bestimmung in der EU-Wegekostenrichtlinie um, für die Österreich fest gekämpft hat. Das ist gut, und es ist auch richtig, dass wir das umsetzen, denn es ist jetzt möglich, die externen Kosten, also Kosten für Luftverschmutzung und Lärmbelastung, einzupreisen und dafür eine höhere Maut zu verlangen. Das sieht man auf dieser Abbildung. (Der Redner zeigt eine Tafel.) Nur bei den externen Kosten geht es um rund 50 Millionen €. Diese werden jetzt weiterhin klarerweise gespreizt: Der ältere Lkw zahlt mehr externe Kosten als der neue – logisch.
Aber in einem zweiten Schritt beinhaltet die Vorlage eine Gesetzesänderung, die sich desaströs auswirkt. Die Botschaft ist nämlich: Jeder Lkw zahlt gleich viel an Infrastrukturbenützungsgebühren, wurscht, ob er alt oder neu ist. Das heißt, die bisherige Spreizung, die wir auf die Infrastrukturgebühren von in Summe 1,3 Milliarden € angewendet haben, wird auf den großen Kuchen der Mauteinnahmen nicht mehr angewendet. Und das führt in der Folge dazu, dass die älteren Lkws, die älteren Stinker, bei der Maut relativ bessergestellt werden als die Euro VI.
Das führt in Tirol – und da rede ich jetzt als Tiroler – auf der Strecke Kufstein–Brenner sogar dazu, dass die Euro-VI-Lkws – da gibt es nämlich diesen Querfinanzierungszuschlag statt der externen Kosten – eine Verteuerung hinnehmen müssen, während es für die älteren Lkws billiger wird. Das ist also völlig absurd, und das noch im Lichte einer wahrscheinlich drohenden Klage der EU, weil wir in Österreich dieses sektorale Fahrverbot auf der Inntal und Brenner Autobahn einführen wollen. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)
Das heißt, in Summe beschließen Sie, wenn Sie das heute machen, ein Gesetz, bei dem die Botschaft lautet: Klimavertrag hin oder her; bei den Lkw-Mauten stellen wir die älteren Stinker besser als die neueren! (Bundesminister Klug: Das ist ja falsch!) – Herr Minister, widerlegen Sie es mir mit Zahlen, Daten und Fakten! (Bundesminister Klug: Mach’ ich!)
Das ist genau das, was in der Stellungnahme des Landes Vorarlberg drinnen steht (Bundesminister Klug: Ist auch falsch!), was in der Stellungnahme des Landes Tirol drinnen steht (Bundesminister Klug: Auch falsch!), und was Sie mit Ihren Leuten nicht widerlegen konnten. Ihre Leute haben sich im Übrigen eine ganze Stunde Zeit genommen und haben gesagt: Das Ganze ist eben einfacher. (Abg. Jarolim: Ein was?) – Es ist einfacher, wenn man das so macht. Das war das Argument. Das Zweite war: Die Reise geht ohnehin in Richtung Euro VI. Nur: Wenn man will, dass die Reise stärker in Richtung Euro VI, also neueste Lkw-Gruppe, geht, dann muss man die richtigen Signale senden. Und genau das tun Sie nicht. Und dass Sie da alle mitspielen, das verstehe ich nicht.
Es gibt aber eine kleine Chance; im Gesetz gibt es noch eine Kannbestimmung. Wenn man die voll ausnützt – nur ist es so nicht ausgemacht, der frühere Verkehrsminister und die Wirtschaftskammer haben das nämlich anders verkündet –, könnte man an sich die jetzige Regelung beibehalten. Vom Inhalt des Gesetzes ist es an der Grenze, aber es wäre prinzipiell möglich.
Mein Wunsch, Herr Minister, ist, dass Sie bei den Mauttarifverordnungen der nächsten Jahre bei der Spreizung der Infrastrukturbenützungsgebühren bleiben. Wenn Sie es nämlich nicht tun, sind wir mit unseren ganzen Klimaverträgen, die wir unterschrieben haben oder zu denen wir gesagt haben, da machen wir etwas, so etwas von unglaubwürdig, dass es nicht mehr auszuhalten ist. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
17.04
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