Behandlung der Tagesordnung
Präsident Karlheinz Kopf: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 5 und 6, 7 bis 13 sowie 15 bis 17 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Somit gehen wir in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsident Karlheinz Kopf: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 128, FPÖ 119, Grüne 100 sowie NEOS und STRONACH je 52 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 26 Minuten. Darüber hinaus wird deren Redezeit auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.
Wir kommen zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten.
Wer diesen zustimmen will, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1096 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 erlassen wird sowie das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das Bundesfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019 und das Bundesfinanzgesetz 2016 geändert werden (1120 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Ich erkenne keinen Wunsch auf Berichterstattung, somit gehen wir in die Debatte ein.
Erste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte.
12.43
Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Laut dem vorliegenden Finanzplan 2017 bis 2020, über den wir heute debattieren und der der Budgetfahrplan dieser Regierung ist, soll ja im Jahr 2020 die Neuverschuldung nur mehr 2,1 Milliarden € gegenüber 5,7 Milliarden € im heurigen Jahr betragen. Die öffentliche Verschuldung soll nur noch 76 Prozent im Vergleich zu 84 Prozent, die wir jetzt haben, betragen.
Das ist ja auf den ersten Blick durchaus ambitioniert, darum: Schauen wir uns doch einmal gemeinsam an, wie diese Bundesregierung diese Ziele mit ihren vier Schwerpunkten, die sie in den Finanzrahmen geschrieben hat, erreichen will!
Der erste Schwerpunkt ist die „Umsetzung der großen Steuerreform 2015/2016 und der Lohnnebenkostensenkung“. – Seit Jänner dieses Jahres sehen wir ja, wie die Auswirkungen dieser Steuerreform im Budget sichtbar werden. Im Gegensatz zu den Ankündigungen der Bundesregierung sind diese Ergebnisse sehr ernüchternd. Zwar sinken die Lohnsteuereinnahmen, was gut für die Steuerzahler ist, aber beispielsweise steigen die Energieabgaben eklatant, um 70 Prozent. Dazu zum Beispiel fällt der Rechnungshof ein klares Urteil: „Tatsächlich führt die Erhebung von Energieabgaben zu einer finanziellen Belastung hauptsächlich für private Haushalte“. – Im Klartext bedeutet das:
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