Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll128. Sitzung / Seite 170

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Deutschland

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Finnland

60

58

33

33

33

Frankreich

67

64

31

31

31

Dänemark

68

68

68

68

9

Schweden

66

63

41

8

8

Niederlande

71

59

3

3

3

Schweiz

80

40

0

0

0

Die „herausragende“ Position Österreichs ergibt sich aus der Ausgestaltung der Not­standshilfe - die Versicherungsleistung im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit. Gerade die desaströse Entwicklung der Arbeitsmarktzahlen zeigt sich in einem enormen An­stieg an Ausgaben für Notstandshilfe, was wiederum auf einen außerordentlichen An­stieg der Langzeitarbeitslosigkeit zurückzuführen ist. Diese Entwicklungen schlagen sich in den Bezugszahlen für Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung nieder: im Okto­ber 2015 bezogen 139.611 Personen Arbeitslosengeld und 161.756 Personen Notstands­hilfe, womit inzwischen mehr Personen Notstandshilfe als Arbeitslosengeld empfan­gen, was die Problematik der Langzeitarbeitslosigkeit unterstreicht. Budgetär zeigt sich diese Entwicklung bei den veranschlagten Summen für Arbeitslosengeld und Notstands­hilfe - zwei extrem stark wachsende Ausgabenposten des Bundes, wobei die veran­schlagten Mittel für die Notstandshilfe außerordentlich anwachsen, wie folgende Tabel­le zeigt, die sich aus den Verzeichnis der veranschlagten Konten ergibt:

 

BVA 2016

BVA 2015

%-Veränderung

Arbeitslosengeld

2.010.099.000 €

1.855.500.000 €

+ 8,3%

Notstandshilfe

1.514.842.000 €

1.280.900.000 €

+ 18,3%

Diese Zahlen verdeutlichen, dass Langzeitarbeitslosigkeit zu einer immer stärkeren Be­lastung für die Arbeitslosenversicherung wird. Die Ausgestaltung der Notstandshilfe bzw. generell der passiven Leistungen der Arbeitslosenversicherung beeinflusst die Dauer von Arbeitslosigkeitsphasen maßgeblich. Diese evidente Tatsache wird in der österreichischen Diskussion völlig außer Acht gelassen. Abgesehen von der wirt­schaftswissenschaftlich fragwürdigen Ausgestaltung fehlt auch eine Berücksichtigung von Interessen der Versichertengemeinschaft. Gleichzeitig ist die finanzielle Belastung der Arbeitslosenversicherung im Auge zu behalten. Das Versicherungsprinzip wird über­spannt, wenn die Arbeitslosenversicherung Leistungen der Notstandshilfe zeitlich un­begrenzt ausbezahlt. Das überfordert die Solidarität der Versichertengemeinschaft, denn das Arbeitslosengeld und die ihr folgende Notstandshilfe stellen eine Geldleistung zur Kompensation des vorübergehenden Einkommensentfalls aufgrund eines Jobver­lustes dar. Logisch folgt daraus eine Überführung von Notstandshilfebezieher_innen in die Mindestsicherung nach einem länger andauernden Bezug.

 


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