|
Deutschland |
64 |
48 |
42 |
36 |
36 |
|
Finnland |
60 |
58 |
33 |
33 |
33 |
|
Frankreich |
67 |
64 |
31 |
31 |
31 |
|
Dänemark |
68 |
68 |
68 |
68 |
9 |
|
Schweden |
66 |
63 |
41 |
8 |
8 |
|
Niederlande |
71 |
59 |
3 |
3 |
3 |
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Schweiz |
80 |
40 |
0 |
0 |
0 |
Die „herausragende“ Position Österreichs ergibt sich aus der Ausgestaltung der Notstandshilfe - die Versicherungsleistung im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit. Gerade die desaströse Entwicklung der Arbeitsmarktzahlen zeigt sich in einem enormen Anstieg an Ausgaben für Notstandshilfe, was wiederum auf einen außerordentlichen Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit zurückzuführen ist. Diese Entwicklungen schlagen sich in den Bezugszahlen für Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung nieder: im Oktober 2015 bezogen 139.611 Personen Arbeitslosengeld und 161.756 Personen Notstandshilfe, womit inzwischen mehr Personen Notstandshilfe als Arbeitslosengeld empfangen, was die Problematik der Langzeitarbeitslosigkeit unterstreicht. Budgetär zeigt sich diese Entwicklung bei den veranschlagten Summen für Arbeitslosengeld und Notstandshilfe - zwei extrem stark wachsende Ausgabenposten des Bundes, wobei die veranschlagten Mittel für die Notstandshilfe außerordentlich anwachsen, wie folgende Tabelle zeigt, die sich aus den Verzeichnis der veranschlagten Konten ergibt:
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BVA 2016 |
BVA 2015 |
%-Veränderung |
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Arbeitslosengeld |
2.010.099.000 € |
1.855.500.000 € |
+ 8,3% |
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Notstandshilfe |
1.514.842.000 € |
1.280.900.000 € |
+ 18,3% |
Diese Zahlen verdeutlichen, dass Langzeitarbeitslosigkeit zu einer immer stärkeren Belastung für die Arbeitslosenversicherung wird. Die Ausgestaltung der Notstandshilfe bzw. generell der passiven Leistungen der Arbeitslosenversicherung beeinflusst die Dauer von Arbeitslosigkeitsphasen maßgeblich. Diese evidente Tatsache wird in der österreichischen Diskussion völlig außer Acht gelassen. Abgesehen von der wirtschaftswissenschaftlich fragwürdigen Ausgestaltung fehlt auch eine Berücksichtigung von Interessen der Versichertengemeinschaft. Gleichzeitig ist die finanzielle Belastung der Arbeitslosenversicherung im Auge zu behalten. Das Versicherungsprinzip wird überspannt, wenn die Arbeitslosenversicherung Leistungen der Notstandshilfe zeitlich unbegrenzt ausbezahlt. Das überfordert die Solidarität der Versichertengemeinschaft, denn das Arbeitslosengeld und die ihr folgende Notstandshilfe stellen eine Geldleistung zur Kompensation des vorübergehenden Einkommensentfalls aufgrund eines Jobverlustes dar. Logisch folgt daraus eine Überführung von Notstandshilfebezieher_innen in die Mindestsicherung nach einem länger andauernden Bezug.
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