Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen
betreffend die Abgrenzung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung von Leistungen der Arbeitslosenversicherung bei längeren Bezugsdauern
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1096 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 erlassen wird sowie das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das Bundesfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019, und das Bundesfinanzgesetz 2016 geändert werden (1120 d.B.) - TOP 1
Die Ausgestaltung von Leistungen der Arbeitslosenversicherung sind eine zentrale Frage, wenn es darum geht Menschen die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, einerseits entsprechend sozial abzusichern, andererseits diese Personen auch wieder rasch in Beschäftigung zu bringen und die Dauer der Arbeitslosigkeit kurz zu halten. Wesentliche Einflussfaktoren wurden in der Vergangenheit von wirtschaftswissenschaftlicher Seite stets identifiziert und entsprechende Lösungsvorschläge gegeben. Im Bereich der passiven Leistungen der Arbeitslosenversicherung ergeben sich aufgrund dieser mikroökonomischer Überlegungen umfangreiche Vorschläge zu einer optimalen Ausgestaltung dieser, insbesondere in Bezug auf die zeitliche Ausgestaltung von Ersatzraten, Dauer und Verpflichtungen für den Erhalt der Versicherungsleistung selber.
Wesentliche wirtschaftswissenschaftliche Erkenntnisse – insbesondere aus einer europäischen Perspektive – ergeben sich aus Entwicklungen und umgesetzten Politiken in den 1990er-Jahren. Die Studien dazu sind relativ deutlich: „What we have learned the most about is unemployment insurance. The evidence is that limiting of benefits, as well as making them more contingent on job search and job acceptance, leads to more active search, a lower reservation wage, and lower duration of unemployment.” (Blanchard (2006)) Vor diesem Hintergrund muss selbstverständlich auch die österreichische passive Arbeitsmarktpolitik diskutiert werden. Ziel muss es sein, die Zeiten von Arbeitslosigkeit kurz zu halten, um die negativen sozialen Folgen, aber auch die negativen Auswirkungen auf die Arbeitsmarktchancen der Betroffenen zu reduzieren.
Gerade im Hinblick auf die Großzügigkeit und die Dauer der Leistungen der Arbeitslosenversicherung ergibt sich für Österreich in interessantes Bild. Ein internationaler Vergleich zeigt, dass die österreichische Ausgestaltung von Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung nicht den internationalen Standards und vor allem nicht ökonomisch sinnvollen Konzepten entspricht. International anerkannte Standards setzen mit einer langsamen Variation bzw. Reduktion der Nettoersatzrate Arbeitsanreize und erhöhen diese Anreize im Zeitverlauf. In Österreich geschieht das nicht. So verändert sich die Nettoersatzrate im zeitlichen Verlauf kaum. Wie folgende Tabelle (Nettoersatzraten von Geldleistungen der Arbeitslosenversicherung im zeitlichen Verlauf ausgewählter Staaten, Quelle: OECD) zeigt, ist der österreichische Weg international allerdings die Ausnahme und nicht die Regel.
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1. Jahr |
2. Jahr |
3. Jahr |
4. Jahr |
5. Jahr |
Österreich |
61 |
58 |
58 |
58 |
58 |
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