Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll128. Sitzung / Seite 169

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

betreffend die Abgrenzung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung von Leistungen der Arbeitslosenversicherung bei längeren Bezugsdauern

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1096 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmenge­setz 2017 bis 2020 erlassen wird sowie das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das Bun­desfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019, und das Bundesfinanzgesetz 2016 geändert werden (1120 d.B.) - TOP 1

Die Ausgestaltung von Leistungen der Arbeitslosenversicherung sind eine zentrale Fra­ge, wenn es darum geht Menschen die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, einerseits entsprechend sozial abzusichern, andererseits diese Personen auch wieder rasch in Beschäftigung zu bringen und die Dauer der Arbeitslosigkeit kurz zu halten. Wesentli­che Einflussfaktoren wurden in der Vergangenheit von wirtschaftswissenschaftlicher Sei­te stets identifiziert und entsprechende Lösungsvorschläge gegeben. Im Bereich der pas­siven Leistungen der Arbeitslosenversicherung ergeben sich aufgrund dieser mikroöko­nomischer Überlegungen umfangreiche Vorschläge zu einer optimalen Ausgestaltung dieser, insbesondere in Bezug auf die zeitliche Ausgestaltung von Ersatzraten, Dauer und Verpflichtungen für den Erhalt der Versicherungsleistung selber.

Wesentliche wirtschaftswissenschaftliche Erkenntnisse  insbesondere aus einer euro­päischen Perspektive  ergeben sich aus Entwicklungen und umgesetzten Politiken in den 1990er-Jahren. Die Studien dazu sind relativ deutlich: „What we have learned the most about is unemployment insurance. The evidence is that limiting of benefits, as well as making them more contingent on job search and job acceptance, leads to more active search, a lower reservation wage, and lower duration of unemployment.” (Blan­chard (2006)) Vor diesem Hintergrund muss selbstverständlich auch die österreichi­sche passive Arbeitsmarktpolitik diskutiert werden. Ziel muss es sein, die Zeiten von Arbeitslosigkeit kurz zu halten, um die negativen sozialen Folgen, aber auch die negati­ven Auswirkungen auf die Arbeitsmarktchancen der Betroffenen zu reduzieren.

Gerade im Hinblick auf die Großzügigkeit und die Dauer der Leistungen der Arbeitslo­senversicherung ergibt sich für Österreich in interessantes Bild. Ein internationaler Ver­gleich zeigt, dass die österreichische Ausgestaltung von Geldleistungen aus der Ar­beitslosenversicherung nicht den internationalen Standards und vor allem nicht ökono­misch sinnvollen Konzepten entspricht. International anerkannte Standards setzen mit einer langsamen Variation bzw. Reduktion der Nettoersatzrate Arbeitsanreize und er­höhen diese Anreize im Zeitverlauf. In Österreich geschieht das nicht. So verändert sich die Nettoersatzrate im zeitlichen Verlauf kaum. Wie folgende Tabelle (Nettoersatz­raten von Geldleistungen der Arbeitslosenversicherung im zeitlichen Verlauf ausge­wählter Staaten, Quelle: OECD) zeigt, ist der österreichische Weg international aller­dings die Ausnahme und nicht die Regel.

 

1. Jahr

2. Jahr

3. Jahr

4. Jahr

5. Jahr

Österreich

61

58

58

58

58

 


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