Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll128. Sitzung / Seite 168

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sionsausgaben am Gesamtbudget steigt vom Antritt der Regierung 2013 bis 2020 von 23,7 Prozent auf 28,5 Prozent, das heißt wir sind auf gutem Wege, dass bald ein Drittel des Budgets für Pensionen, für ein schrottreifes Pensionssystem draufgeht. (Ruf bei den Grünen: Falsch!)

Zwar ist die Dynamik im Vergleich zum letzten Bundesfinanzrahmen etwas gedämpft, aber das liegt ja auch nur daran, dass jetzt eine andere Inflationsrate zugrunde gelegt worden ist. Hat man eine niedrigere Inflationsrate, dann ist die Steigerung der Pensio­nen natürlich auch nicht so stark. Objektiv gesehen liegt Österreich schlecht: Wenn wir den Anteil der Pensionsausgaben am Gesamtbudget anschauen, liegen wir in der Eu­ropäischen Union auf dem viertletzten Platz. Hinter uns liegen Griechenland, Frankreich und Italien, aber sogar diese Länder – nicht gerade die Herzeigestaaten – werden uns bis 2060 überholt haben, wenn sie ihre Nachhaltigkeitskonzepte so umsetzen, wie sie dort schon beschlossen sind, und dann sind wir die letzten.

Die Bundesregierung zeigt sich in allen Pensionsfragen jedoch völlig beratungsresis­tent. Egal was der Währungsfonds, die OECD, die EU-Kommission oder der Rech­nungshof sagen, alle Ratschläge werden in den Wind geschlagen.

Mit dem subjektiven Finanzgefühl sieht es beim Arbeitsmarkt ähnlich aus. Herr Minis­ter, Sie haben gesagt, Sie werden schauen, dass der Sozialminister mit dem zusätzli­chen Geld im Arbeitsmarktbudget für die Qualifizierung sorgt. Das kann er aber gar nicht, denn die Steigerung für die Arbeitslosenleistungen – Arbeitslosengeld und Not­standshilfe – sind so hoch, dass auf der Qualifizierungsseite die Mittel um 3,3 Prozent gekürzt werden.

Das heißt, wir haben mehr Arbeitslose, und wir haben weniger Geld zur Verfügung, um diese zu qualifizieren, dieser Ausgabenblock schrumpft also, und gleichzeitig leisten wir uns Parallelsysteme. Der Rechnungshof kritisiert den Parallelismus von Notstands­hilfe und Mindestsicherung seit Langem und fordert seine Auflösung. Es kommt ganz oft vor, dass sich zwei Behörden um eine Person kümmern, weil jemand Notstandshilfe bekommt und auf die Mindestsicherung aufstockt. Er bekommt also von zwei Seiten Geld, und das könnte man abgrenzen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Ab­grenzung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung von Leistungen der Arbeitslosenver­sicherung bei längeren Bezugsdauern

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass die nicht unterbro­chene Bezugsdauer von Arbeitslosengeld und darauffolgender Notstandshilfe auf zwei Jahre begrenzt wird und damit die Notstandshilfe langfristig von der Bedarfsorientierten Mindestsicherung abgegrenzt wird.

*****

Meine Aufforderung ergeht also an die Bundesregierung und an die Abgeordneten von SPÖ und ÖVP: Lösen Sie sich von Ihrem subjektiven Finanzgefühl und wenden Sie sich den objektiven Tatsachen zu! Diese sind leider erschreckend. (Beifall bei den NEOS.)

14.35

 


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