Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll140. Sitzung / Seite 28

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zienter Produktionsprozesse werden klimaschädliche Subventionen für fossile Energie­träger schrittweise bis zum Jahr 2020 beseitigt.

Novellierung des Klimaschutzgesetzes:

Verankerung eines Dekarbonisierungsziels für das Jahr 2050 im Einklang mit den Be­schlüssen von Paris

Verankerung eines im Einklang mit den EU 2030-Zielen linearen Zielpfads im Klima­schutzgesetz ab 2016

Verbindliche Aufteilung der angepassten Reduktionsziele auf Sektoren

Vereinbarung eines verursachergerechten Sanktionsmechanismus zwischen den Res­sorts und den Bundesländern

Klimamaßnahmen in allen Sektoren setzen:

Energie/Industrie

Einführung einer Abgabe für CO2-Emissionen (zusätzlich zu ETS) aus der Nutzung fos­siler Energie

Verbindliche Ausbaupläne von Fernwärme aus Erneuerbaren Energien

Neuauflage der Verordnung zur Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes ohne Re­chentricks und Luftbuchungen

Novellierung des Ökostromgesetz zur Erreichung des neuen Ausbauziels von 100 Pro­zent Erneuerbare bis 2030

Rücknahme der erfolgten Budgetkürzungen der Fördermittel aus der Umweltförderung und dem Klimafonds

Verkehr

massiver Ausbau des öffentlichen Verkehrs: Elektrifizierung statt weiterer Stilllegung von Regionalbahnstrecken, Integrierter Taktfahrplan mit mehr Zugs- und Busangebot, Senkung der Hürden für den Umstieg auf Öffis (365 €-Ticket für alle Bundesländer,
E-Ticketing)

Güterverlagerung auf die Schiene durch Verbesserung der Bedingungen für die Bahn und mehr Kostenwahrheit auf der Straße, (flächendeckende LKW-Maut), volle Ausnüt­zung der Spielräume der Eurovignetten-RL

Abschaffung der Steuerprivilegien in der Luftfahrt vom Treibstoff bis zu den Tickets

MöSt-Anhebung auf Niveau der Nachbarländer gegen Tanktourismus’

Weitergehende Ökologisierung von NoVA und Pendlerpauschale

Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung

Reduktion des Geschwindigkeitsniveaus im Straßenverkehr

Gebäude

Energieraumplanung österreichweit etablieren

Thermische Gebäudesanierung forcieren, Rücknahme der aktuellen Kürzungen der Bun­desförderung und Verlängerung bis 2020, bei Nachschärfung der Qualitätskriterien

Umstiegshilfe für Heizanlagenwechsel auf Erneuerbare Systeme

Verpflichtender Einsatz von erneuerbaren Heizungen im Neubau u nach Sanierung

Verlängerung und Reform der 15-a B-VG Vereinbarung für die Zeit ab 2017

 


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