zienter Produktionsprozesse werden klimaschädliche Subventionen für fossile Energieträger schrittweise bis zum Jahr 2020 beseitigt.
Novellierung des Klimaschutzgesetzes:
Verankerung eines Dekarbonisierungsziels für das Jahr 2050 im Einklang mit den Beschlüssen von Paris
Verankerung eines im Einklang mit den EU 2030-Zielen linearen Zielpfads im Klimaschutzgesetz ab 2016
Verbindliche Aufteilung der angepassten Reduktionsziele auf Sektoren
Vereinbarung eines verursachergerechten Sanktionsmechanismus zwischen den Ressorts und den Bundesländern
Klimamaßnahmen in allen Sektoren setzen:
Energie/Industrie
Einführung einer Abgabe für CO2-Emissionen (zusätzlich zu ETS) aus der Nutzung fossiler Energie
Verbindliche Ausbaupläne von Fernwärme aus Erneuerbaren Energien
Neuauflage der Verordnung zur Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes ohne Rechentricks und Luftbuchungen
Novellierung des Ökostromgesetz zur Erreichung des neuen Ausbauziels von 100 Prozent Erneuerbare bis 2030
Rücknahme der erfolgten Budgetkürzungen der Fördermittel aus der Umweltförderung und dem Klimafonds
Verkehr
massiver Ausbau des öffentlichen Verkehrs:
Elektrifizierung statt weiterer Stilllegung von Regionalbahnstrecken,
Integrierter Taktfahrplan mit mehr Zugs- und Busangebot, Senkung der Hürden
für den Umstieg auf Öffis (365 €-Ticket für alle
Bundesländer,
E-Ticketing)
Güterverlagerung auf die Schiene durch Verbesserung der Bedingungen für die Bahn und mehr Kostenwahrheit auf der Straße, (flächendeckende LKW-Maut), volle Ausnützung der Spielräume der Eurovignetten-RL
Abschaffung der Steuerprivilegien in der Luftfahrt vom Treibstoff bis zu den Tickets
MöSt-Anhebung auf Niveau der Nachbarländer gegen Tanktourismus’
Weitergehende Ökologisierung von NoVA und Pendlerpauschale
Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung
Reduktion des Geschwindigkeitsniveaus im Straßenverkehr
Gebäude
Energieraumplanung österreichweit etablieren
Thermische Gebäudesanierung forcieren, Rücknahme der aktuellen Kürzungen der Bundesförderung und Verlängerung bis 2020, bei Nachschärfung der Qualitätskriterien
Umstiegshilfe für Heizanlagenwechsel auf Erneuerbare Systeme
Verpflichtender Einsatz von erneuerbaren Heizungen im Neubau u nach Sanierung
Verlängerung und Reform der 15-a B-VG Vereinbarung für die Zeit ab 2017
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite