Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 62

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Und zu den Staatskommissären, die ein kleines Rädchen waren, stellt sich die Frage: Wie stellen wir das insgesamt auf? – Entweder man stärkt die Position oder man schafft sie ab.

Selbstverständlich – und das betrifft die Frau Präsidentin – sind wir davon überzeugt, dass es notwendig ist, dass, wenn die öffentliche Hand haftet, der Rechnungshof das Recht hat, zu prüfen, beziehungsweise wenn es 25 Prozent Beteiligung der öffentlichen Hand gibt, dann muss auch der Rechnungshof das Recht haben, zu prüfen.

Ich komme zum nächsten Bereich, zur Verstaatlichung. Da waren es zwei wesentliche Kriterien, die vorher schon dazu geführt haben, ob es Partizipationskapital gibt oder nicht. Das eine Kriterium war, ob die Bank gesund oder krank ist, und das andere war die Systemrelevanz. Dieses Thema der Systemrelevanz spielte eine ganz wichtige Rol­le bei der Verstaatlichung, und da verließ man sich auf die Expertise der OeNB. Dazu sei jetzt einmal angemerkt, es gibt verschiedene Kennzahlen, an denen man sich orien­tiert. Hat die Hypo in Österreich 1 200 Mitarbeiter gehabt, waren es in Europa 7 500. War der Marktanteil in Österreich bei 4 Prozent, waren es beispielsweise in Bosnien-Her­zegowina 20,9 Prozent, in Montenegro 13,9 Prozent, in Kroatien 10,7 Prozent, also we­sentlich mehr.

Da stellt sich natürlich schon die Frage, warum bei der Verstaatlichung nicht der Schritt gesetzt wurde, mit den Ländern, in denen die Bank tatsächlich systemrelevant war, in Kontakt zu treten und zu sagen: Liebe Leute, da gibt es ein Problem, da gibt es eine Baustelle, schauen wir, dass wir eine gemeinsame Lösung finden, machen wir ein Bur­den Sharing, beteiligt euch daran! – Auch das wurde verabsäumt!

Daher glauben wir, dass es auch beim Thema Systemrelevanz eine Evaluierung braucht und man genauer darauf schauen muss, wann und wie klassifiziert wird und was das in der Folge auch für die Aufsicht heißt.

Man darf jetzt nicht vergessen – das möchte ich der Vollständigkeit halber heute im Ab­lauf auch erwähnen –, auch nach der Verstaatlichung sind eine Menge an Fehlern pas­siert. Eine Restrukturierung, eine Bad Bank wurde hinausgezögert, es wurden nicht die so notwendigen Schritte gesetzt. Die Aufklärung wurde behindert, und das Neugeschäft war auch mehr als fragwürdig – die Probleme sind also weitergegangen.

Ich möchte mit den Forderungen schließen: Der Schaden ist jetzt da, die Steuerzah­lerinnen und Steuerzahler haben im Moment die Last zu tragen. Wir glauben aber, dass es notwendig ist, dass genau diejenigen, die von der Rettung der Hypo besonders pro­fitiert haben – und das ist selbstverständlich das Bankenwesen in Österreich, das ist das Finanzsystem –, über die Bankenabgabe auch die Last tragen.

Insofern glaube ich, dass man die Bankenabgabe so konstruieren muss, dass tatsäch­lich in absehbarer Zeit auch dieser Schaden abzutragen ist. So wie jetzt die Bankenab­gabe aufgestellt ist, wird das nicht möglich sein.

Wir als grüne Fraktion können Ihnen versichern, wir werden in den nächsten Monaten konsequent daran arbeiten, genau diese Forderungen in dieser Form auf Schiene zu brin­gen, umzusetzen, um einen solchen Skandal, einen solchen Schaden in Zukunft verhin­dern zu können. (Beifall bei den Grünen.)

12.32


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kucher. – Bitte.

 


12.32.19

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Rechnungshofpräsidentin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Ga­lerie! 20 Monate, Hunderte Stunden Befragung mit dem Ziel, die politische Verant-


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