Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 112

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Schauen wir uns die Details an, Herr Minister, auch die Zusatzvereinbarung, werte Kol­leginnen und Kollegen: Da geht es nur darum, dass es eine Interpretation ist, kein Zu­satz zum Vertrag. Es spricht ja diese Erklärung selbst davon und die kanadische Han­delsministerin hat das in der Aussprache bestätigt: Die Regulierung in Artikel 8.9 sagt klar, es geht nur um legitime politische Ziele.

Da haben wir ja schon die erste große Herausforderung in Rechtsstreitigkeiten, wenn dann Schiedsgerichte entscheiden müssen, was ein legitimes politisches Ziel ist. Für die Konzerne muss sozusagen eine gerechte und billige Behandlung gewährleistet sein und sie müssen vor allem Schutz und volle Sicherheit genießen. Meine Damen und Herren, wie wird denn das gewährleistet? Wer interpretiert denn das? – Das ist ganz klar gere­gelt, in Artikel 26.2: Der Sonderausschuss für Dienstleistungen und Investitionen erar­beitet diesbezügliche Empfehlungen, die der gemischte CETA-Ausschuss dann beschlie­ßen muss.

Das heißt, die Empfehlung, was recht und billig ist, welche Behandlung ordnungsge­mäß ist und welche nicht, entscheidet wieder ein Gremium, in das die Konzerne einge­bunden und die Parlamente ausgeschlossen sind. Meine Damen und Herren, dieses Konstrukt ist abzulehnen.

Ich möchte daher an dieser Stelle selbstverständlich klarlegen: Es bleibt uns gar nichts anderes übrig – und ich würde mir erwarten, dass die Bundesregierung die Zeichen der Zeit erkennt –, hier muss mit einer Stimme gesprochen werden. Bundesregierung und Parlament müssen hier verhindern – das ist unsere Aufgabe –, dass dieser Vertrag jetzt unterschrieben wird, denn es gibt berechtigte Verbesserungsnotwendigkeiten.

Verbesserungsnotwendigkeiten heißen nicht, dass wir grundsätzlich jeden Vertrag ab­lehnen, dass wir die Zusammenarbeit mit Kanada in sozialen, in umweltpolitischen Be­reichen, in ökonomischen Bereichen ausschließen. Aber diese Art von Giftzähnen gilt es zu ziehen, und ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend: CETA nicht unterzeichnen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, keinen Beschluss zur Unterzeichnung von CETA zu fassen und in den nächsten Monaten Nachbesserungen durchzusetzen, wie die Strei­chung der Schiedsgerichte, die Verankerung des Vorsorgeprinzips (nach Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) und der Ausnahme der öffent­lichen Dienstleistungen aus dem Wirkungsbereich von CETA. Dafür gilt es, Allianzen mit anderen EU-Mitgliedstaaten zu bilden.

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Meine Damen und Herren, dieser Antrag wird hoffentlich von vielen Abgeordneten hier unterstützt.

Wenn Sie – von SPÖ und ÖVP – heute noch nicht bereit sind, zuzustimmen: Sie haben am Freitag im EU-Unterausschuss noch eine Chance, um zu einer bindenden Stellung­nahme zu kommen. Ich möchte bei dieser Gelegenheit schon noch einmal auf die Stel­lungnahme der Bundesländer zurückkommen. Meine Damen und Herren, es ist doch bemerkenswert, dass es eine gemeinsame Stellungnahme aller Bundesländer gibt. (Abg. Kogler: Bravo!) Ich zitiere, der Kollege Kogler hat darauf schon hingewiesen: „Die


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