Im Gegensatz zu den vorliegenden Artikel-15a-Entwürfen forderte ÖÄK-Präsident Wechselberger, dass freiberuflich tätige Ärzte nicht durch Ambulatorien, insbesondere nicht durch kasseneigene Einrichtungen, verdrängt werden dürften. „Es genügt der Blick auf verstaatlichte Gesundheitssysteme wie z.B. in Großbritannien, um sich die Nachteile für die Bevölkerung vor Augen zu führen.“
Spitalsärzte-Mangel und Notarzt-Frage ungelöst
Der Spitalsärzte-Mangel sei nicht durch die Aussetzung der stufenweisen Absenkung der Wochenarbeitszeit zu beheben. Ziel des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes (KA-AZG) sei es ja, die maximale durchschnittliche Wochenarbeitszeit bis Mitte 2021 auf 48 Stunden zu senken. Es wäre kontraproduktiv, so Wechselberger, dieses Ziel wieder aufzuweichen. „Geradezu paradox“ sei auch der Plan, Notärzte aus den Stundenbeschränkungen des KA-AZG auszunehmen, indem man sie gesetzlich zu freiberuflich selbstständigen Unternehmern machen wolle.
Wahlarzt-Einschränkungen abgewendet
Abgewendet sei der Wegfall des Wahlarztkosten-Rückersatzes. „Damit sollte wohl Druck auf die Ärzte ausgeübt werden, um sie ins Vertragsarztsystem zu integrieren“, sagte der ÖÄK-Präsident. „Fallen gelassen“ habe man auch die Einschränkung ärztlicher Nebentätigkeiten von angestellten Ärzten.
Primärversorgung: Diskussion um Gesetz zurück an den Start
Die Bildung von Primärversorgungseinheiten (PVE) werde künftig via RSG festgelegt. PVE sollen als Praxisnetzwerke, aber auch zentral als Gruppenpraxen oder als in Krankenanstalten integrierte PVE errichtet werden. Grosso modo ließen die 15a-Papiere das Bemühen erkennen, das Konzept „Das Team um den Hausarzt“ umzusetzen. Ein Primärversorgungsgesetz sei nicht dezidiert festgeschrieben, „wohl ein Ergebnis der Erfahrung aus zuletzt 16 gescheiterten Verhandlungsrunden“.
Forderungen der Österreichischen Ärztekammer
1) Echte Einbindung in die Gestaltung des österreichischen Gesundheitswesens, besonders auch in die Stellenplanung – statt „pro forma“-Recht zur Stellungnahme
2) Ausbau der Versorgung im niedergelassenen Bereich durch Schaffung neuer Kassenstellen
3) Attraktivierung des ärztlichen Arbeitsumfelds im Spital und im Kassensystem
4) Kein Aufweichen der Arbeitnehmer-Schutzgesetze für angestellte Ärztinnen und Ärzte
5) Kein automatischer Verlust der Verträge mit Sonderkrankenversicherungsträgern bei Rücklegung eines Gebietskrankenkassen-Vertrags
6) Vollständige Finanzierung der Lehrpraxen
7) Behebung technischer Mängel und Finanzierung des Praxisaufwandes für ELGA inkl. e-Medikation
8) Priorität der Versorgung in Arztpraxen bzw. ärztlichen Gruppenpraxen vor der Versorgung durch Krankenanstalten oder durch kasseneigene Einrichtungen
9) Schutz des Hausarztes als Primärversorger (ar) (Schluss)
Die Forderungen der Österreichischen Ärztekammer zeigen auf, wie dringend das österreichische Gesundheitswesen einen Schutz vor der Willkür der rot-schwarzen Gesundheitspolitik braucht, die sich ihre Ziele ausschließlich aus den Reihen ihrer Sozialversicherungsfunktionäre diktieren lässt.
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