Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 252

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tenen Parteien die Umsetzung der im Regierungsprogramm von 2010 zwischen SPÖ und ÖVP vereinbarten Reform der Gütezeichenverordnung. Im derzeit aktuellen Regie­rungsprogramm steht im Kapitel Gesundheit, dass „die Umsetzung einer klaren Her­kunftskennzeichnung der Produkte und Rohstoffe auf EU-Ebene KonsumentInnen ver­lässliche und gesicherte Informationen sowie Schutz vor Täuschung bieten“ (Arbeits­programm der Österreichischen Bundesregierung 2013-2018 S.59) soll.

Von einer echten Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel kann trotz aller Bemühun­gen und Anläufen leider noch immer nicht die Rede sein. Im Gegenteil, die geheim ge­haltenen Verhandlungen um TTIP & Co lassen Schlimmstes für Konsumenten und hei­mische Lebensmittelproduzenten erwarten. Globalisierung und Industrialisierung der Le­bensmittelproduktion führen zu einer für die Konsumenten nicht mehr nachzuvollzie­henden „Reisetätigkeit“ von Lebensmittel. Denn Lebensmittel haben zu einem großen Teil bereits mehrere tausend Kilometer hinter sich, bevor sie in den österreichischen Supermärkten zum Verkauf angeboten werden. Bei Obst und Gemüse ist noch leicht erkennbar, dass etwa Bananen aus Kolumbien, Weintrauben aus der Türkei, Ananas aus Costa Rica, Clementinen aus Spanien, Kiwis aus Neuseeland, Mangos aus Bra­silien oder Papayas aus Thailand mehr von der Welt gesehen haben als diejenigen, die sie kaufen und verzehren. Bei Fleischprodukten wird es schon schwieriger, denn die wenigsten Konsumenten wissen, dass Lamm aus Neuseeland, Rindfleisch aus Brasi­lien und Argentinien, Shrimps und Geflügel aus China oder Fisch (Pangasius) aus dem Mekong-Delta nach tausenden Reisekilometern u.a. als Gefrierware in Österreichs Su­permärkten landen. Selbst die Fertigbackmischungen für die vorgebliche Frischware aus dem Supermarktaufbackofen beinhalten zum größten Teil Rohstoffe, die nicht aus Öster­reich stammen.

Und auch bei so Alltäglichem wie Kartoffel gibt es negative Beispiele. Im Frühjahr bot ei­ne renommierte österreichische Supermarktkette heurige Kartoffel aus Ägypten an, ob­wohl zu diesem Zeitpunkt mit der Sorte „Eferdinger Landl“ ausreichend inländische Kar­toffel höchster Qualität vorhanden waren. Solche Vorgehensweisen führen dazu, dass heimische Ware nicht konkurrenzfähig angeboten werden kann und vernichtet wird. Aus­ländische Ware ist trotz tausender, klimaschädigender Transportkilometer und fehlender Umweltstandards sowie fragwürdiger Produktionsweisen (Kinderarbeit etc.) in Öster­reich billiger zu haben, als die heimische Qualitätsproduktion vor Ort. Den österreichi­schen Konsumenten wird dabei tunlichst verheimlicht, wieviel Klimaschädigung und so­ziales Leid mit dem Angebot solcher Produkte verursacht wird. Solche Beispiele ließen sich für alle Bereiche der Lebensmittelproduktion fortsetzen.

Wir brauchen daher eine rechtlich verbindliche Regelung, die garantiert, dass auf allen angebotenen Lebensmitteln wo Österreich drauf steht, auch Österreich drinnen ist. Es muss Schluss sein mit Produkten, die sich als „österreichisch“ ausgeben dürfen, ob­wohl lediglich die Schlachtung bzw. die Verpackung in Österreich erfolgt. Österreich braucht ein transparentes Qualitätsgütesiegel-Gesetz für alle in Österreich angebote­nen Lebensmittel, das Herkunft, Erzeugungsart, Verarbeitung, Transport und Lagerung ausweist, um den Konsumenten den fairen Vergleich von Qualität und Preis zu ermög­lichen. Nur so kann den österreichischen Konsumenten Lebensmittelwahrheit garan­tiert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, in Einvernehmen mit den in der gegenständlichen Angelegenheit relevan-


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