Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 206

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              d) in Z 4 der Betrag „61,8 €“ durch den Betrag „62,6 €“ und

              e) in Z 5 der Betrag „31,4 €“ durch den Betrag „31,8 €“.

3c. In § 59b Abs. 3 wird in Z 1 der Betrag „94,2 €“ durch den Betrag „95,4 €“ und in Z 2 der Betrag „110,4 €“ durch den Betrag „111,8 €“ ersetzt.

3d. In § 59b Abs. 4 wird der Betrag „123,6 €“ durch den Betrag „125,2 €“ ersetzt.

3e. In § 59b Abs. 5 wird der Betrag „40,5 €“ durch den Betrag „41,0 €“ ersetzt.

3f. In § 59b Abs. 6 wird der Betrag „123,6 €“ durch den Betrag „125,2 €“ ersetzt.“

5. In Art. 2 werden nach Z 4 folgende Z 4a bis 4g eingefügt:

„4a. In § 60 Abs. 1a wird in Z 1 der Betrag „80,0 €“ durch den Betrag „81,0 €“ und der Betrag „92,2 €“ durch den Betrag „93,4 €“ ersetzt.

4b. In § 60 Abs. 1a wird in Z 2 der Betrag „80,0 €“ durch den Betrag „81,0 €“ und der Betrag „92,2 €“ durch den Betrag „93,4 €“ ersetzt.

4c. In § 60 Abs. 1a wird in Z 3 der Betrag „145,9 €“ durch den Betrag „147,8 €“ ersetzt.

4d. In § 60 Abs. 3 wird der Betrag „52,7 €“ durch den Betrag „53,4 €“ und der Betrag „44,6 €“ durch den Betrag „45,2 €“ ersetzt.

4e. In § 60 Abs. 4 wird der Betrag „16,2 €“ durch den Betrag „16,4 €“ und der Betrag „13,2 €“ durch den Betrag „13,4 €“ ersetzt.

4f. Die Tabelle in § 60a Abs. 2 erhält folgende Fassung:

in der

in der Zulagenstufe

Verwendungs-

1

2

3

4

5

gruppe

Euro

L 1

471,0

517,2

596,3

674,2

752,2

L 2a

420,7

454,6

515,1

587,9

661,9

L 2b

341,7

391,0

444,3

459,7

487,5

L 3

300,7

315,0

343,8

374,5

406,3

4g. In § 61 Abs. 8 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „35,5 €“ durch den Betrag „36,0 €“,

              b) in Z 2 der Betrag „30,4 €“ durch den Betrag „30,8 €“ und

              c) im vorletzten Satz der Betrag „31,4 €“ durch den Betrag „31,8 €“ und der Betrag „27,4 €“         durch den Betrag „27,8 €“.“

6. In Art. 2 werden nach Z 5 folgende Z 5a bis 5h eingefügt:

„5a. In § 61a Abs. 1 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „192,5 €“ durch den Betrag „195,0 €“ und

              b) in Z 2 der Betrag „169,2 €“ durch den Betrag „171,4 €“.

5b. In § 61b Abs. 1 werden ersetzt:

 


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