Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 207

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              a) in Z 1 lit. a der Betrag „154,0 €“ durch den Betrag „156,0 €“,

              b) in Z 1 lit. b der Betrag „130,7 €“ durch den Betrag „132,4 €“,

              c) in Z 2 lit. a der Betrag „120,5 €“ durch den Betrag „122,1, €“,

              d) in Z 2 lit. b der Betrag „106,4 €“ durch den Betrag „107,8 €“,

              e) in Z 3 lit. a der Betrag „106,4 €“ durch den Betrag „107,8 €“,

              f) in Z 3 lit. b der Betrag „87,1 €“ durch den Betrag „88,2 €“,

              g) in Z 4 lit. a der Betrag „53,7 €“ durch den Betrag „54,4 €“ und

              h) in Z 4 lit. b der Betrag „43,6 €“ durch den Betrag „44,2 €“.

5c. In § 61c Abs. 1 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „87,1 €“ durch den Betrag „88,2 €“,

              b) in Z 2 der Betrag „87,1 €“ durch den Betrag „88,2 €“ und

              c) in Z 3 der Betrag „144,9 €“ durch den Betrag „146,8 €“.

5d. In § 61d Abs. 1 wird der Betrag „53,7 €“ durch den Betrag „54,4 €“ ersetzt.

5e. In § 61e Abs. 1 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „144,9 €“ durch den Betrag „146,8 €“,

              b) in Z 2 der Betrag „53,7 €“ durch den Betrag „54,4 €“ und

              c) in Z 3 der Betrag „106,4 €“ durch den Betrag „107,8 €“.

5f. In § 61e Abs. 2 werden ersetzt:

              a) in Z 1 lit. a der Betrag „183,4 €“ durch den Betrag „185,8 €“,

              b) in Z 1 lit. b der Betrag „164,1 €“ durch den Betrag „166,2 €“,

              c) in Z 2 lit. f der Betrag „144,9 €“ durch den Betrag „146,8 €“ und der Betrag „125,6 €“ durch     den Betrag „127,2 €“,

              d) in Z 3 lit. c der Betrag „120,5 €“ durch den Betrag „122,1 €“ und der Betrag „106,4 €“ durch    den Betrag „107,8 €“ und

              e) in Z 4 der Betrag „120,5 €“ durch den Betrag „122,1 €“ und der Betrag „106,4 €“ durch den     Betrag „107,8 €“.

5g. In § 62 Abs. 2 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „11,1 €“ durch den Betrag „11,2 €“,

              b) in Z 2 der Betrag „16,2 €“ durch den Betrag „16,4 €“,

              c) in Z 3 der Betrag „21,3 €“ durch den Betrag „21,6 €“ und

              d) in Z 4 der Betrag „24,3 €“ durch den Betrag „24,6 €“.

5h. In § 63 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 164/2015 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „110,4 €“ durch den Betrag „111,8 €“,

              b) in Z 2 der Betrag „147,9 €“ durch den Betrag „149,8 €“ und

              c) in Z 3 der Betrag „184,4 €“ durch den Betrag „186,8 €“.“

7. In Art. 2 werden nach Z 6 folgende Z 6a bis 6k eingefügt:

 


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