Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 233

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3d. In § 46c werden ersetzt:

              a) der Betrag „736,5 €“ in Abs. 2 Z 1 lit. a, Z 2 lit. a und Z 3 lit. a durch den Betrag „746,1 €“,

              b) der Betrag „894,5 €“ in Abs. 2 Z 1 lit. b, Z 2 lit. b und Z 3 lit. b durch den Betrag „906,1 €“,

              c) der Betrag „316,1 €“ in Abs. 2 Z 4 lit. a durch den Betrag „320,2 €“,

              d) der Betrag „474,1 €“ in Abs. 2 Z 4 lit. b durch den Betrag „480,3 €“.

3e. In § 46e Abs. 2 werden ersetzt:

              a) der Betrag „25,3 €“ durch den Betrag „25,6 €“,

              b) der Betrag „32,4 €“ durch den Betrag „32,8 €“,

              c) der Betrag „13,2 €“ durch den Betrag „13,4 €“.

3f. In § 47 Abs. 4 wird der Betrag „35,5 €“ durch den Betrag „36,0 €“ ersetzt.

3g. In § 47a Abs. 1 wird der Betrag „38,5 €“ durch den Betrag „39,0 €“ ersetzt.

3h. In § 47a Abs. 2 wird der Betrag „189,4 €“ durch den Betrag „191,9 €“ ersetzt.

3i. In § 47b Abs. 2 werden ersetzt:

              a) der Betrag „197,5 €“ in Z 1 durch den Betrag „200,1 €“,

              b) der Betrag „25,3 €“ in Z 2 durch den Betrag „25,6 €“.“

24. In Art. 3 werden nach Z 4 folgende Z 4a bis 4q eingefügt:

„4a. In § 48o Abs. 3 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „474,1 €“ durch den Betrag „480,3 €“ und

              b) in Z 2 der Betrag „263,4 €“ durch den Betrag „266,8 €“.

4b. In § 48o Abs. 5 wird der Betrag „587,5 €“ durch den Betrag „595,1 €“ ersetzt.

4c. In § 48p Abs. 2 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „85,1 €“ durch den Betrag „86,2 €“ und

              b) in Z 2 der Betrag „42,5 €“ durch den Betrag „43,1 €“.

4d. In § 49q Abs. 1 und Abs. 1a werden ersetzt:

              a) in Abs. 1 Z 1 lit. a der Betrag „48 286,7 €“ durch den Betrag „48 914,4 €“,

              b) in Abs. 1 Z 1 lit. b der Betrag „57 790,6 €“ durch den Betrag „58 541,9 €“,

              c) in Abs. 1 Z 2 lit. a der Betrag „53 038,7 €“ durch den Betrag „53 728,2 €“,

              d) in Abs. 1 Z 2 lit. b der Betrag „62 541,6 €“ durch den Betrag „63 354,6 €“,

              e) in Abs. 1 Z 3 lit. a der Betrag „57 790,6 €“ durch den Betrag „58 541,9 €“,

              f) in Abs. 1 Z 3 lit. b der Betrag „67 293,6 €“ durch den Betrag „68 168,4 €“,

              g) in Abs. 1a Z 1 der Betrag „59 487,4 €“ durch den Betrag „60 260,7 €“,

              h) in Abs. 1a Z 2 der Betrag „68 989,4 €“ durch den Betrag „69 886,3 €“.

4e. Die Tabelle in § 49v Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 


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