Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 244

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

in der Entlohnungs- gruppe

für Unterrichtsgegenstände der Lehrverpflichtungsgruppe

für jede Jahreswochenstunde Euro

 

 

 

 

l ph

 

 

2 377,2

 

 

I

1 822,8

 

 

II

1 726,8

 

 

III

1 640,4

 

l 1

IV

1 426,8

 

 

IV a

1 492,8

 

 

IV b

1 526,4

 

 

V

1 366,8

 

l 2a 2

 

1 207,2

 

l 2a 1

 

1 129,2

 

l 2b 1

 

996,0

 

l 3

 

 

912,0

 

8c. In § 90p Abs. 2 werden ersetzt:

              a) der Betrag „62,8 €“ durch den Betrag „63,6 €“,

              b) der Betrag „19,2 €“ durch den Betrag „19,4 €“,

              c) der Betrag „23,3 €“ durch den Betrag „23,6 €“ und

              d) der Betrag „7,1 €“ durch den Betrag „7,2 €“.

8d. In § 90p Abs. 3 und 4 werden ersetzt:

              a) in Abs. 3 und Abs. 4 Z 1 und 2 der Betrag „42,5 €“ durch den Betrag „43,1 €“,

              b) in Abs. 3 und Abs. 4 Z 3 der Betrag „77,0 €“ durch den Betrag „78,0 €“.

8e. In § 90p Abs. 5 werden ersetzt:

              a) der Betrag „28,4 €“ durch den Betrag „28,8 €“,

              b) der Betrag „23,3 €“ durch den Betrag „23,6 €“,

              c) der Betrag „9,1 €“ durch den Betrag „9,2 €“ und

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite