Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll165. Sitzung / Seite 208

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den Gemeinden, sollen in die Lage versetzt werden, voneinander zu lernen, und nicht immer muss man das Rad neu erfinden.

Daneben wird der Rechnungshof auch weiterhin kritisch an der Stelle aufzeigen, wo mehrere Stellen gleichartige Angebote liefern und wo es dadurch zu teuren Ineffi­zienzen kommt. Wir achten darauf, dass die Mittel sinnvoll eingesetzt werden und dass sie nicht im Dickicht der Gebietskörperschaften verloren gehen.

Wichtig ist das Thema Follow-up-Überprüfungen. Die Wirkungskontrolle des Jah­res 2016 hat gezeigt, dass bei den 468 im Rahmen einer Follow-up-Überprüfung nachgeprüften Empfehlungen eine Umsetzungsquote von 75 Prozent erreicht ist. Für das Jahr 2017 planen wir diesbezüglich auch eine Ausweitung, wir planen 26 Follow-up-Überprüfungen.

Ein ähnliches Ergebnis brachte das Nachfrageverfahren. Ich möchte sagen, die Darstellung des Nachfrageverfahrens beziehungsweise von dessen Ergebnissen steht Ihnen vollständig zur Verfügung. Auch wenn der Tätigkeitsbericht scheinbar dünner ist: Die Darstellung des Nachfrageverfahrens ist auf der Homepage abrufbar, und sie wird dann natürlich auch dem Parlament übermittelt.

Was mir wichtig ist, ist, sozusagen darauf zu schauen, dass die Leistungen des Staates den öffentlichen Mitteleinsatz wert sind. Mir geht es um den Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger.

Die Empfehlungen sollen neben dieser objektiven und sachlichen Kritik die zentrale Arbeit des Rechnungshofes sein. Mit diesen Empfehlungen sollen den geprüften Stellen und den verantwortlichen Stellen auch Wege aufgezeigt werden, damit sie ihre Handlungen daran orientieren können. In diesem Sinne arbeiten wir auch einen neuen Prüfschwerpunkt für das Jahr 2018 und folgende aus. Dafür haben wir uns ein spezielles Thema vorgenommen, das lauten soll: Qualität der Leistungserbringung des öffentlichen Sektors, insbesondere in Bezug auf Bürgernutzen, Kostenoptimierung und eine zeitgemäße Aufgabenerfüllung.

Ich glaube, dass das eine Kernaufgabe des Rechnungshofes ist: zu schauen, dass die Leistungen bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen.

Damit wir aussagekräftige Erkenntnisse erzielen können, soll dieser Prüfschwerpunkt auch mehrjährig festgelegt werden. Dann ist es möglich, anhand von konkreten Prüfungsergebnissen ein Resümee zu ziehen.

Ich bedanke mich abschließend bei den Fraktionen auch dafür, dass sie sich so intensiv mit dem Thema eines gemeinsamen Konsenses für die Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen für den Rechnungshof auseinandersetzen. Ich sehe diesen Ergeb­nissen mit Interesse entgegen und freue mich, wenn Sie bereit sind, die Finanzkon­trolle in Österreich auf eine zeitgemäße Basis zu stellen. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

19.31

19.31.59

 


Präsident Karlheinz Kopf: Danke, Frau Präsidentin.

Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich wie immer über jeden Ausschussantrag ge­trennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-328 der Beilagen zur Kennt­nis zu nehmen.

 


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