Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich bitte nun jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig angenommen.
Ich stelle ausdrücklich fest, dass der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung mit der verfassungsmäßig erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen wurde.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Einlauf
Präsident Karlheinz Kopf: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 2161/A bis 2175/A eingebracht worden sind.
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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 18.04 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 18.04 Uhr
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