Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 205

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zu §§ 61, 67 und 68 treten mit Ablauf des 30. September 2017 außer Kraft. § 12 Abs. 7 tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.

(24) Die §§ 14 bis 17 samt Überschriften, 83 Z 3 und 4 sowie die Einträge im Inhalts­verzeichnis zu §§ 14 bis 17 in der Fassung vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 68/2017, treten rückwirkend mit 9. Juni 2017 in Kraft und mit Ablauf des 30. September 2017 außer Kraft. § 77 Abs. 1 Z 3 und Abs. 2 Z 5 in der Fassung vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 68/2017, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieses Bundesgesetzes in Kraft und mit Ablauf des 30. September 2017 außer Kraft.

(25) Die Anordnungen des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2017 sind so zu verstehen, dass sie sich auf jene Fassung der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes beziehen, die sie durch das Bundesgesetz, mit dem ein Integrationsgesetz und ein Anti-Gesichts­verhüllungsgesetz erlassen sowie das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden, BGBl. I Nr. 68/2017, erhalten.“

Artikel 2

Änderung des Fremdenpolizeigesetzes 2005

Das Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG), BGBl. I Nr. 100/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 68/2017, wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag zu § 11a folgender Eintrag eingefügt:

„§ 11b. Verfahren vor den Landespolizeidirektionen in Visaangelegenheiten gemäß § 5 Abs. 1 Z 2“

2. Der Eintrag zu § 12 im Inhaltsverzeichnis lautet:

„§ 12.   Sonderbestimmungen für Minderjährige für das 3. bis 8. und 11. bis 15. Haupt­stück“

3. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag zu § 22 folgender Eintrag eingefügt:

„§ 22a. Visum aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen“

4. Im Inhaltsverzeichnis lautet der Eintrag zum 5. Abschnitt des 4. Hauptstücks:

„5. Abschnitt: Voraussetzung für den rechtmäßigen Aufenthalt und die rechtmäßige Ausreise“

5. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag zu § 35 folgender Eintrag eingefügt:

„§ 35a. Durchsuchungsauftrag“

6. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag zu § 52 folgender Eintrag eingefügt:

„§ 52a. Gebietsbeschränkung“

7. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag zu § 56 folgender Eintrag eingefügt:

„§ 57.   Wohnsitzauflage“

8. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag zu § 122 folgender Eintrag eingefügt:

„§ 122a. Unterbrechung des Vollzugs von Freiheitsstrafen oder Ersatzfreiheits­strafen gemäß §§ 120 und 121“

 


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