Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 127

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Die Sitzung ist unterbrochen.

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(Die Sitzung wird um 12.57 Uhr unterbrochen und um 13.02 Uhr wieder aufge­nom­men.)

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Präsident Karlheinz Kopf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

13.02.01Ankündigung eines Dringlichen Antrages

 


Präsident Karlheinz Kopf: Ich gebe Folgendes bekannt: Die Abgeordneten Mag. Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen haben vor Eingang in die Tagesordnung das Verlangen gestellt, den zum gleichen Zeitpunkt eingebrachten Selbständigen Antrag 2283/A(E) der Abgeordneten Mag. Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend strenge Regeln für Parteispenden dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung gelangt der Dringliche Antrag frühestens drei Stunden nach Eingang in die Tagesordnung, also um 16 Uhr, zum Aufruf.

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Die Abgeordneten Mag. Rossmann, Dr. Zinggl, Holzinger-Vogtenhuber, Steinbichler und Dietrich haben das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung ein­gebrachte schriftliche Anfrage 14052/J der genannten Abgeordneten an den Bundes­minister für Finanzen betreffend Minister-„Datenschutz“  für Stiftungen und steuer­flüchtige Konzerne dringlich zu behandeln.

Entsprechend der Kollisionsregelungen gelangt diese Dringliche Anfrage im Hinblick auf den Dringlichen Antrag des grünen Klubs nicht zum Aufruf.

13.03.26Fristsetzungsanträge

 


Präsident Karlheinz Kopf: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich weiters mit, dass die Abgeordnete Mag. Becher beantragt hat, dem Bautenausschuss zur Bericht­erstattung über den Antrag 2273/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Miet­rechts­gesetz 1981 und das Wohnungseigentumsgesetz 2002 – Wohnrechtsnovel­le 2017 – geändert werden, eine Frist bis 12. Oktober 2017 zu setzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen.

Da für die heutige Sitzung die Behandlung eines Dringlichen Antrages verlangt wurde, wird die kurze Debatte im Anschluss an die Behandlung des Dringlichen Antrages stattfinden. Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluss dieser Debatte erfolgen.

 


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