Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 62

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Gemäß § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung setzt der Nationalrat die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder jedes Ausschusses fest. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder wer­den auf die parlamentarischen Klubs im Verhältnis der Zahl der ihnen angehörenden Abgeordneten nach den im § 30 der Geschäftsordnung festgelegten Grundsätzen verteilt.

Nach Beratung in der Präsidialkonferenz ist für die erwähnten Ausschüsse jeweils eine Zahl von 21 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern vorgeschlagen, deren Aufteilung auf die Klubs wie folgt festgelegt wurde: je 7 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, je 6 Mitglieder und Ersatzmitglieder jeweils auf die SPÖ und die FPÖ sowie je 1 Mitglied und Ersatzmitglied jeweils auf die NEOS und die Liste Pilz.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für eine Ausschussgröße von 21 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig so angenommen.

Die Namen der von den Klubs der Präsidentin als Mitglieder beziehungsweise Ersatz­mitglieder bekannt gegebenen und damit als gewählt geltenden Abgeordneten werden im Stenographischen Protokoll angeführt.

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(Die Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie ihre Funktionen sind im Internet unter www.parlament.gv.at – Parlament aktiv>Ausschüsse abrufbar.)

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Die Tagesordnung ist erschöpft.

13.14.20Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

 


Präsidentin Doris Bures: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich des Tages­ord­nungspunktes 5 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr die entsprechenden Teile des Amtlichen Protokolls:

„TO-Punkt 5: Wahl von Ausschüssen (Finanzausschuss und Verfassungsausschuss)

Die Einsetzung des Finanzausschusses und des Verfassungsausschusses wird [...] beschlossen.

Für den Finanzausschuss und den Verfassungsausschuss wird [...] eine Zahl von je 21 Mitgliedern und 21 Ersatzmitgliedern festgesetzt. Demgemäß entfallen auf: ÖVP je 7 Mitglieder und Ersatzmitglieder, SPÖ je 6 Mitglieder und Ersatzmitglieder, FPÖ je 6 Mitglieder und Ersatzmitglieder, NEOS je 1 Mitglied und Ersatzmitglied, Liste Pilz je 1 Mitglied und Ersatzmitglied.

Die Klubs haben die auf sie entfallenden Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder der Aus­schüsse namhaft zu machen; diese gelten damit gemäß § 32 Abs. 1 GOG als gewählt.

 


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