13.13

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Prä­sidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beziehe mich im Rahmen meiner Wort­meldung zur Geschäftsbehandlung auf die Tagesordnungspunkte 3 und 4, das sind die Berichte des Verfassungsausschusses beziehungsweise des Budgetausschusses.

Ich darf eingangs in dem Zusammenhang den Altpräsidenten Khol, den ich auch herz­lich begrüßen möchte, zitieren: Speed kills! – Das dürfte hier das Problem sein. Der Abänderungsantrag, der gestern im Verfassungsausschuss behandelt worden ist, ist den Fraktionen und damit auch den Abgeordneten dieses Hauses erst 5 Stunden vor der Sitzung zugeleitet worden. Üblicherweise wird ein solcher Antrag 24 Stunden vor der Sitzung zugeleitet. Das ist auch deshalb nicht unproblematisch, weil darin schwer­wiegende Fragen zu klären sind.

Es ist unter anderem die Frage zu klären, ob zum Beispiel die Tatsache, dass das Auskunftsrecht, das dem Bundeskanzler und dem Vizekanzler bezüglich der Ermittlun­gen und Akten der Geheimdienste zugestanden wird, hier mit einfachgesetzlicher Re­gelung geschaffen wird, nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen betreffend Ge­heimdienste steht, die mit Zweidrittelmehrheit entstehen müssen. Es stellt sich auch die Frage, wie die Generalsekretäre, die installiert werden, mit dem sonstigen Aufbau des Bundes, den Ausschreibungskriterien und dergleichen in Zusammenhang stehen. Wir konnten uns in dieser kurzen Zeit auch nicht ausreichend beraten und Expertise einholen.

Das Gleiche gilt übrigens auch für den dort vorgeschlagenen Regierungssprecher und die geschaffenen Kompetenzen eines Bundessicherheitsrates, den wir aber gar nicht kennen und für den es keine legistische Grundlage gibt.

Des Weiteren darf ich sagen, dass auch in der gestrigen Sitzung des Budgetausschus­ses die Fragen vor dem Hintergrund diskutiert werden mussten, dass die Vorlage äu­ßerst knapp gekommen ist. Es handelt sich dabei ums Budgetprovisorium, und es ist sogar passiert, dass im Ausschuss mehrere Varianten vorgelegt werden mussten, weil es keine fehlerfreien Exemplare und Entwürfe dieses Abänderungsantrags gegeben hat.

Das zeigt schon, dass gerade diese kurze Frist zu extremen Fehlern führt, und das ist schlecht. Gerade erst vor Sitzungsbeginn, ungefähr vor 45 Minuten, ist wieder ein Ab­änderungsantrag zu Vorlagen des Verfassungsausschusses eingelangt, der wiederum nicht nur oberflächliche, sondern auch schwerwiegende inhaltliche Fragen behandelt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren im Hohen Haus! Das macht ein ernsthaftes Arbeiten für die Abgeordneten unmöglich. (Abg. Martin Graf: Stel­len Sie einen Antrag zur Geschäftsordnung!) Ich finde, das ist nicht im Sinne einer ernst­haften Befassung. Ich finde das schlecht, und wir werden daher auch bei den entspre­chenden Tagesordnungspunkten einen Rückverweisungsantrag für die beiden Verhand­lungsgegenstände stellen, denn eine ernsthafte Befassung mit diesen Materien, die noch dazu auch oft verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen, sollte hier im Haus schon gewährleistet sein. Das ist aber leider nicht der Fall. (Beifall bei SPÖ, NEOS und Liste Pilz. – Rufe bei der FPÖ: Wo ist der Antrag zur Geschäftsordnung? – Abg. Martin Graf: Das war eine Wortmeldung, sonst nichts!)

13.16

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Wöginger. – Bitte, Herr Klubobmann.