15.51

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Ja, es liegt uns die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vor, die wir natürlich respektieren.

Wir sind grundsätzlich davon ausgegangen, dass das Nebeneinander der zwei Rechts­institute, nämlich der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft, eben keine Diskrimi­nierung darstellt – insbesondere auch deswegen, weil wir doch in den letzten Jahren etliche Anpassungen vorgenommen haben. Unsere Meinung wurde natürlich auch durch die Entscheidung des EGMR im Fall Schalk und Kopf gegen Österreich unter­stützt.

Wir haben Änderungen und Anpassungen bei Passagen vorgenommen, die als diskri­minierend empfunden wurden. So ist ja jetzt die eingetragene Partnerschaft und – der­zeit ja noch geltendes Recht – die Verpartnerung am Standesamt möglich, es kann ein gemeinsamer Familienname geführt werden, und aufgrund einer Entscheidung des Ver­fassungsgerichtshofes ist ja auch die Möglichkeit gegeben, dass eingetragene Partner gemeinsam adoptieren können.

Nun hat am 4. Dezember 2017 der Verfassungsgerichtshof entschieden und uns ganz klar gesagt: Es sind jene Regelungen aufzuheben, die gleichgeschlechtlichen Paaren den Zugang zur Ehe bisher verwehrt haben, und das bis Ende des Jahres 2018. Gleich­zeitig hat er auch entschieden, dass auf der anderen Seite eingetragene Partnerschaf­ten verschiedengeschlechtlichen Paaren offenstehen sollen. Weiters schreibt der Ver­fassungsgerichtshof ja auch in seinen Fragen und Antworten zu diesem Erkenntnis, der Gesetzgeber könne diesbezüglich noch Regelungen treffen.

Meine Damen und Herren, wir nehmen das sehr ernst. Die Situation, die sich jetzt für uns ergibt, bedeutet: Unter Respektierung und Kenntnisnahme der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes wollen wir jetzt Expertenmeinungen hören, verfassungs­rechtliche Prüfungen durchführen, Familienrechtsexperten zu Wort kommen lassen. Notwendigkeiten, aber auch Möglichkeiten müssen überlegt werden, nicht zuletzt mit Sorgfalt durchdacht werden, um zu entscheiden, was zu tun ist, und das natürlich in Abstimmung mit dem Justizressort.

Dass das Ganze nicht ganz so einfach ist (Abg. Lindner: Das ist ganz einfach! – Hei­terkeit der Abg. Rendi-Wagner), sieht man auch darin, dass zwei Anträge vorliegen – einer von der SPÖ, einer von den NEOS –, und wie ich soeben gehört habe, wird noch ein anderer Antrag eingebracht werden. Die Diskussion, wie eine entsprechende Re­gelung kommen und was genau geschehen soll, ist ja gerade erst eröffnet worden, und wir werden in diese Diskussion mit Sorgfalt hineingehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hier im Parlament und speziell im Jus­tizausschuss haben die hohe Verantwortung, gesellschaftspolitische Festlegungen für die Zukunft zu treffen. (Zwischenruf des Abg. Scherak.)

In diesem Bewusstsein und in dem Wissen, dass es gerade zu diesem Thema ver­schiedene Meinungen und Zugangsweisen gibt, werden wir uns alle bemühen, mit der notwendigen Sorgfalt eine Vorgangsweise auf breiter Basis zu suchen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

15.54

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Lindner. – Bitte.