16.48

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher vor allem auch vor den Fernsehbildschirmen! Mir geht es ähnlich wie einigen meiner Vorredne­rinnen und Vorredner: Ich darf mit Freude sagen, dass ich heute das erste Mal in diesem Rahmen zu Ihnen sprechen darf, und es ist mir eine große Ehre.

Zum Antrag des Herrn Kollegen Strolz: Damit sich Menschen etwas vorstellen können, haben wir uns erlaubt, ein Rechenbeispiel anzustellen. Sie haben zwar in Ihrer Rede eine Familie mit einem gemeinsamen Monatseinkommen von etwas mehr als 2 000 Euro erwähnt (Abg. Rosenkranz: Nein, 5 000! Zweimal 2 500 ist 5 000!), aber es ist Fakt, dass wir in Österreich keine Familienbesteuerung haben, daher rechnen wir mit einem Einkommen einer Arbeitnehmerin, eines Arbeitnehmers in Höhe von 1 500 Euro brutto. Wenn wir jetzt großzügig sind – also großzügig kann man bei einer Inflationsrate von 2,5 Prozent nicht sagen – und eine Lohnerhöhung im Ausmaß von 2,5 Prozent anneh­men, dann sind es sage und schreibe 4 Euro im Monat. Das erweckt doch eine falsche Erwartungshaltung bei den betroffenen Menschen in diesem Land.

Wir wissen, dass die große Mehrheit, die große Masse rund 1 500 Euro brutto im Mo­nat verdient. Fakt ist, dass derzeit die Inflationsrate bei etwas mehr als 1 Prozent liegt, das heißt entsprechend niedriger ist. (Abg. Hauser: Ich stelle die Frage: Wer hat die letzten Jahre den Bundeskanzler gestellt?) Beim vorliegenden Modell würden aller­dings hohe und höchste Einkommen mit wesentlich höheren Beträgen entlastet wer­den, und ich kann mir nicht vorstellen, dass das Sinn und Zweck der Sache ist; das jetzt nur am Rande gesagt.

Wenn ich mir jetzt aber den Antrag etwas genauer anschaue – und zwar unter dem Aspekt, dass er durchgeht –, dann fällt mir auf, dass, weil ganz konkret auf § 33 Bezug genommen wurde, da offensichtlich übersehen wurde, dass es ja auch den 13. und 14. Monatsbezug gibt. Das ist in diesem Antrag ausgeklammert worden.

Ich möchte noch erwähnen, dass die SPÖ-Regierung in den Jahren 2015 und 2016 ei­ne Lohnsteuersenkung mit einem Volumen von jährlich 5 Milliarden Euro vorgenom­men hat, und diese Lohnsteuersenkung vermeidet in realiter die kalte Progression. Das heißt, das ist vermieden worden. Eine effektive Entlastung oder eine Abschaffung der kalten Progression kann nur mit einer regelmäßigen Steuerreform erfolgen. In diesem Sinne ist es, denke ich, wichtig, da anzusetzen.

Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben nach wie vor ein kollek­tivvertraglicher Mindestlohn von 1 500 Euro steuerfrei und eine möglichst baldige bun­desweite Obergrenze bei Mieten oberste Priorität. Das entlastet die Menschen! Dann hätten die Menschen am Monatsende mehr Geld zur Verfügung und würden so wie in den vergangenen Jahren mehr konsumieren. Das kurbelt auch die Wirtschaft an. Da­von profitieren also wir alle, und von diesem hohen Wirtschaftswachstum profitiert auch die aktuelle Bundesregierung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.51

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hermann Brückl. – Bitte.