14.55.15

Abgeordnete Klaudia Friedl (SPÖ)|: Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Zuerst möchte ich betonen, dass der VKI, also der Verein für Konsumen­teninformation, federführend ist, wenn es darum geht, Verbandsklagen und Musterpro­zesse zu führen. Er ist für Konsumentinnen und Konsumenten ein unheimlich wichtiger Partner zur Vertretung derer Interessen. Der VKI führt großartige Rechtsberatungen durch und gibt den Menschen vor allem Sicherheit.

Hohes Haus! Im Regierungsprogramm auf Seite 120 steht, dass die Arbeiterkammer als ordentliches Mitglied aus dem VKI hinausgedrängt werden soll und dass stattdes­sen ausschließlich das Konsumentenschutz- und das Justizministerium über den VKI bestimmen sollen. Ein Vorgehen, wie es diese Regierung an den Tag legt, lehne ich ab, denn es kann nicht sein, dass sich die Regierung den unabhängigen VKI unter den Nagel reißen will. Die Regierung hat auch in dieser Frage die Interessen der Wirtschaft im Auge und nicht die Interessen der Menschen. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Nun zum Gruppenverfahren: Es geht darum, dass es in Massenschadensfällen wie zum Beispiel dem berühmten VW-Abgasskandal viele einzelne Geschädigte gibt, die einem mächtigen Schädiger gegenüberstehen und die natürlich alle dasselbe Problem haben. Viele Betroffene scheuen wegen der hohen Kosten den Weg vor Gericht, denn die derzeitige Gesetzeslage ermöglicht ja nur, einzeln zu klagen. Risken wie Kosten, teure Gutachten und dergleichen hindern natürlich viele oder machen viele unsicher, und die gehen dann nicht vor Gericht und klagen nicht. Das Thema Sammelklage ist ein Thema, das wir schon seit Langem betreiben, aber, meine Damen und Herren, das scheiterte bis dato am Veto der ÖVP, und damit sind (in Richtung ÖVP) Sie verant­wortlich, dass vielen Menschen die Möglichkeit genommen wurde, zu ihrem Recht zu kommen.

Warum ist dieser Gesetzentwurf der SPÖ nun so wichtig? – Weil das vorliegende Gruppenverfahrengesetz nur Vorteile bringt. Konsumentinnen und Konsumenten wird zu ihrem Recht verholfen, das Prozessrisiko wird von einem auf mehrere Kläger ver­teilt. Auch kleinere Schäden können daher natürlich einfacher eingeklagt werden, aber auch Unternehmer sollen vor unlauteren Methoden ihrer Mitbewerber geschützt wer­den. Und last, but not least wird dadurch auch die Justiz entlastet. Durch die Einfüh­rung des Gruppenverfahrengesetzes können Musterprozesse geführt werden, ohne dass den Menschen Geld verloren geht. Das ist für unsere Konsumentinnen und Kon­sumenten ein großer Schritt zur Rechtssicherheit vor Gericht.

Ich glaube, dass das ein sehr guter Gesetzesvorschlag ist, sehr geschätzte Damen und Herren, der hoffentlich eine große Zustimmung in diesem Haus bekommen wird, denn es ist Zeit, dieses Gesetz, das den Staat nichts kostet, von dem die Menschen nur profitieren, endlich zu beschließen. Es wäre höchst an der Zeit. (Beifall bei der SPÖ.)

14.58

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka|: Ich darf Herrn Abgeordneten Ragger fragen: Sie haben jetzt noch 2 Minuten Zeit, um Ihre Rede zu beginnen. (Abg. Ragger: Ich bin in eineinhalb Minuten fertig!) – In eineinhalb Minuten. Dann sage ich herzlichen Dank. – Bitte.