Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung, 1. März 2018 / Seite 80

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ächlich zumindest bei einem Sparbuch real Substanzverlust. Ich teile nicht die Schluss­folgerung, dass der Staat für alles und jedes zuständig ist und ausgleichen soll, was am Kapitalmarkt derzeit – ich glaube, wir alle rechnen mit steigenden Zinsen in der nächsten Zeit – zu diesem Substanzverlust führt. Mir würden noch ein paar andere Dinge einfallen, die passieren können, bei denen Menschen Einkommen oder Substanz verlieren. Es kann nicht der Staat für alles und jedes verantwortlich sein, dafür, solche Dinge und Marktentwicklungen auszugleichen. Ich bin da ganz beim Herrn Finanz­minister. Es hat ja jeder die Alternative, auf andere Produkte am Kapitalmarkt aus­zuweichen, die deutlich ertragreicher sind und bei welchen es dann diese Negativ­differenz zwischen Verzinsung und Inflationsrate nicht mehr gibt.

Das Beispiel mit der GesmbH und dem einkommensteuerpflichtigen Einkommen ist auch richtig. Das tut auch mir weh, überhaupt keine Frage. Gerade im niedrigeren Bereich zahlt man bei einer GesmbH mit KÖSt und dann KESt, tatsächlich mehr als ein Lohn- und Einkommensteuerpflichtiger. Umso richtiger ist die von uns beabsichtigte Maßnahme, die Körperschaftsteuer zu senken. Wir diskutieren noch ein bisschen über den Weg, ob generelle Senkung oder deutlichere Senkung für die nicht entnommenen Gewinne. Für die Entnahmen wäre natürlich die generelle Senkung attraktiver, keine Frage, für den Eigenkapitalaufbau ist es der andere Weg. Das wird noch einer Dis­kussion bedürfen. Das ändert aber nichts daran, dass die Absenkung der Körper­schaftsteuer grundsätzlich genau diesen Effekt hätte, nämlich eine Angleichung der Steuersituation in beiden Fällen zumindest bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe.

Ich verhehle auch nicht, dass es nicht unbedingt unsere Idee war, die Kapital­ertrag­steuer von 25 Prozent auf 27,5 Prozent anzuheben. Das sind Konzessionen, die man in Partnerschaften halt einmal macht, das sage ich gleich dazu, aber beides wird sich wohl nicht ausgehen. Ich plädiere hier also sehr stark dafür, dass wir die Körper­schaftsteuer einer ordentlichen Senkung zuführen. Ich glaube, das hilft allem, vor allem auch dem Eigenkapitalaufbau in den Unternehmen, der dringend notwendig ist.

Im Übrigen ist es, wie gesagt, für die Sparer und auch für jene, die Pensionsvorsorge betreiben, nicht so schwierig, in einer solchen Marktsituation auch auf ein anderes Produkt am Kapitalmarkt auszuweichen, bis sich der Markt bei den Sparzinsen wieder erholt hat, sodass man eben diese Substanzverluste nicht erleidet.

Ich glaube, alles in allem sind wir mit dem, was wir hier geplant haben, auf dem richtigen Weg: Stärkung des Kapitalmarktes und auf der anderen Seite Senkung der Körperschaftsteuer. Ich glaube, dann fällt ein Großteil der von Ihnen jetzt gerade prob­lematisierten Dinge ohnedies – beziehungsweise nicht ohnedies, sondern durch unser Zutun – weg. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

14.09


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke sehr, Herr Abgeordneter.

Als Nächster ist Herr Abgeordneter Krainer zu Wort gemeldet. – Bitte sehr, Herr Abge­ordneter.

 


14.09.24

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Kopf, ich muss leider widersprechen. Die Erhöhung der Kapitalertragsteuer von 25 Prozent auf 27,5 Prozent war natürlich ein Vorschlag der ÖVP.

Was die SPÖ vorgeschlagen hat, weiß ja ganz Österreich: Wir wollten eine ehrliche Erbschaftssteuer für Millionenerbschaften und eine Vermögensteuer für Millionen­ver­mögen. Das war unser Vorschlag, den kennt ganz Österreich. Insofern sind alle an­ders­lautenden Vorschläge von Ihnen gekommen. (Abg. Kopf: Alternative sollte man ...!)


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