19.15

Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rech­nungshofes! Meine Damen und Herren! Der Tätigkeitsbericht des Rechnungs­hofes zeigt, dass der Rechnungshof in all den Bereichen, in denen der Gesetzgeber ihm die Möglichkeit dazu einräumt, seine Aufgaben in ganz hervorragender Weise erfüllt.

Ich finde es auch richtig, dass die Präsidentin des Rechnungshofes auch so etwas wie das Gewissen dieser Nation ist und darauf hinweist, wenn es Missstände gibt, wie diese Missstände anzugehen und zu beseitigen sind.

Es gibt drei wesentliche Bereiche, in denen die Befugnisse des Rechnungshofes nicht ausreichen, um wirklich zu prüfen und zu kontrollieren.

Der erste Bereich, um den es hier geht, ist das Parteiengesetz. Der Rechnungshof bekommt zwar die Rechenschaftsberichte der Parteien, er ist aber nicht berechtigt, diese Rechenschaftsberichte inhaltlich zu überprüfen. Er hat weder Einschau- noch sonstige Prüfrechte. Er kann diese Berichte nur zur Kenntnis nehmen; und bekommt er keinen Rechenschaftsbericht, kann er auch nichts machen. Es gibt keine Möglichkeit der Sanktion. Das gehört geändert! Es wäre notwendig, das Parteiengesetz in diesen Punkten anzupassen – wir haben schon einen entsprechenden Antrag eingebracht.

Der zweite Bereich ist die Transparenzdatenbank. Diesbezüglich teile ich diese zu­friedene und positive Einschätzung des Herrn Abgeordneten Gahr nicht. Vor zehn Jahren hat der damalige Finanzminister Pröll die Einrichtung einer Transparenz­daten­bank angekündigt. Ich war bei dieser Rede dabei, und ich erinnere mich, mit welcher Begeisterung er dieses Projekt vorgestellt hat. Heute, zehn Jahre später, muss sich der Rechnungshof damit zufriedengeben, dass er in den Bericht hineinschreibt: Ober­österreich hat schon etwas gemacht, Niederösterreich will auch etwas machen, und die Gemeinden sind wahrscheinlich auch dazu bereit. – Das ist doch ein Armutszeugnis (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Bißmann), denn Angaben über die Förderungen sind doch notwendig, gerade für eine Regierung notwendig, die – wie es immer wieder heißt – im System sparen will.

Der dritte Bereich, in dem die Befugnisse des Rechnungshofes nicht ausreichen, ist die Überprüfung öffentlicher Unternehmen. Auch das hat Herr Abgeordneter Gahr erwähnt und gesagt, es ist noch immer nicht geklärt, ob der Rechnungshof den Flughafen Wien prüfen darf oder nicht. Warum ist das nicht geklärt? – Weil im Gesetz ein unbestimmter Rechtsbegriff steht, jener der „tatsächlichen Beherrschung“, und sich das Parlament nicht dazu durchringen konnte, ganz klar zu sagen: Wenn der Bund mit mehr als 25 Prozent beteiligt ist – das wäre internationaler Standard –, dann kann der Rech­nungshof prüfen. So aber liegt die Entscheidung beim Verfassungsgerichtshof, und es dauert noch einige Zeit, bis das geklärt ist. Das Parlament muss doch Interesse daran haben, dass geprüft wird, wie mit öffentlichem Gut und öffentlichem Vermögen umge­gan­gen wird.

Daher sage ich: Vielen Dank, Frau Präsidentin des Rechnungshofes, dass der Rech­nungshof seine Aufgaben so gut erfüllt. Ich richte auch die Aufforderung an das Par­lament, alles zu tun, damit auch in jenen Bereichen, die noch defizitär sind, der Rech­nungshof seine Aufgabe wahrnehmen kann. – Danke. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Liste Pilz.)

19.20

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Wolfgang Zinggl. – Bitte.