15.22

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsi­dent! Ich habe eine Frage beziehungsweise eine Stellungnahme zur Geschäftsbehand­lung. Der Herr Kollege Jarolim hat nämlich gemeint, es sei üblich, dass im Haus Hearings in den Ausschüssen immer öffentlich seien. (Abg. Jarolim: Seit 20 Jahren ist es in Österreich selbstverständlich!)

Mir ist allerdings in Erinnerung, dass am 24.6.2015 das Hearing zur neuen Strafgesetz­novelle nicht öffentlich war.

Es heißt auch in der Geschäftsordnung des Nationalrates im § 37a Abs. 2: „Sitzungen der Ausschüsse des Nationalrates sind nicht-öffentlich, soweit nicht anderes bestimmt ist. Ton- und Bildaufnahmen sind unzulässig.“

Ich bitte nur um Klarstellung, Herr Präsident, weil hier behauptet wurde, dass es bisher üblich war, dass diese Dinge öffentlich sind. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

15.23

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Sie bekommen eine Antwort, Herr Abgeordneter Amon.

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Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Rosenkranz. – Bitte.