1. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (59 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem die Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung sowie Über­tragung von unbeweglichem Bundesvermögen ausgesprochen, ein Bundesge­setz über den Beteiligungserwerb an der Si.A. Errichtungs-GmbH und der Auf­nahme weiterer Gesellschafter im Wege einer Kapitalerhöhung erlassen sowie das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Wohnbauinvestitionsbank, das Bundesimmobiliengesetz, das Buchhaltungs­agenturgesetz, das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz, das Finanzausgleichsge­setz 2017, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volksbe­gehrengesetz 2018, das Wählerevidenzgesetz 2018, das Beamten-Dienstrechts­gesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundesgesetzes über Aufgaben und Organi­sation des auswärtigen Dienstes – Statut, das Universitätsgesetz 2002, das Inno­vationsstiftung-Bildung-Gesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Nachtschwerarbeitsgesetz, das Gesundheitsberuferegister-Gesetz, das Gesund­heits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsge-setz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsi­cherungsgesetz und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden (Bud­getbegleitgesetz 2017-2018) (91 d.B.)

2. Punkt

Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundesge­setzes, mit dem das Bildungsinvestitionsgesetz und das Wohnungsgemeinnüt­zigkeitsgesetz geändert werden (90 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (67 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird (94 d.B.)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zunächst gelangen wir zu den Punkten 1 bis 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Die Debatte zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 3 umfasst auch die Generaldebatte.

Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Kern. Ich darf ihm das Wort erteilen.