13.13

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Damen und Herren der Volksanwaltschaft! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Ganz herzlich möchte ich die Damen und Herren der HTL Saalfelden begrüßen, die auf der Besuchergalerie Platz genommen haben. (Allgemeiner Beifall.)

Meine lieben Abgeordnetenkollegen! Ich bin bass erstaunt, Herr Finanzminister, wie Sie über Ihre Vorgänger herziehen. Sie haben gesagt, Sie haben sich das 15 Jahre an­geschaut – da fällt noch rein: Schüssel I, Schüssel II –, dass da nichts gemacht wurde. Ich weiß schon, Schelling war nicht gut, er war auch nicht mein Freund, da gebe ich Ihnen schon recht, aber so schlecht, wie Sie ihn machen, war er auch nicht. (Beifall bei der SPÖ.)

Das wird nur von Kickl, wie dieser mit Sobotka umgeht, übertroffen. Er schimpft jenen noch ein bissel ärger, aber ansonsten sind Sie schon spitze darin, wie Sie mit Ihrem Vorgänger umgehen. Ich glaube, dass das einzigartig ist. (Das Handy des Redners läutet. – Vizekanzler Strache: Ihr Handy, Herr Kollege! – Abg. Jarolim: Das war der Strache! – Allgemeine Heiterkeit. – Vizekanzler Strache: Und gleich noch einmal!) – Kickl hat angerufen.

Die Umgangsform mit den Vorgängern ist Ihnen überlassen. Ich frage mich nur, wie es in der ÖVP abgeht, wenn man da ungeschaut über die Vorgängerminister schimpfen kann. Ich verstehe Kickl, wie er über Sobotka herzieht, denn ich habe ihn auch für einen ganz schlechten Minister gehalten, ich halte ihn auch nicht für den besten Präsi­denten. Ich bin nämlich einer Meinung mit meinem Vorredner, Abgeordnetem Gerstl, der gesagt hat, wir sollen das Parlament stärken. Ich bin auch dafür, dass man das positiv bescheidet und dass wir zustimmen, aber ein bissel bereue ich das jetzt schon, denn die Repräsentationskosten des Präsidenten werden auch erhöht – und jetzt gibt es um die erhöhten Repräsentationskosten ein Gebetsfrühstück. (Abg. Martin Graf: Was für Präsidenten ...?) Ich glaube nicht, dass das die Aufgabe eines Präsidenten des Nationalrates ist. Ich glaube, dass da schon die Trennung des Staates von der Kir­che wahrgenommen werden muss. (Abg. Gudenus: Ein bissel mehr Beichte würde ...!) Wenn er das als Privatperson macht, ist das letztendlich alles okay, aber als Präsident ein Gebetsfrühstück zu machen, das halte ich für vollkommen falsch. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)

Die Frage, die sich hier stellt, ist natürlich, ob auch die Frau Wirtschaftsministerin als gelernte Schamanin eingeladen ist. Diese Frage sollte man sich doch stellen. (Beifall bei SPÖ, NEOS und Liste Pilz. – Abg. Gudenus: Das ist Ihr Ressort, die Schamanen! Krankenhaus Nord! – Abg. Neubauer: Was heißt das, „gelernte Schamanin“?) – Sie soll es erklären.

Zur UG 10 möchte ich eines sagen: Man hat sich im Ausschuss wie im Internet bei #antwortenwiekurz gefühlt, man hat nämlich keine Antwort bekommen. Das Körberl­geld wurde angesprochen und zuerst zwei Mal verneint; dann wurde zugegeben, dass es in der Position Internationales 31 Millionen Euro gibt, wobei uns nur eine konkrete Maßnahme genannt wurde, die nicht 31 Millionen Euro kostet; mit 31 Millionen Euro könnte man aber alle Staatsanwälte bedienen, die nie zu viele sind, man könnte alle Richter bedienen, die zu wenige sind. Und dann sollen noch 20 Millionen Euro dazu­kommen, jene Beträge, die zwar für die Digitalisierung im Wirtschaftsministerium ge­landet sind, aber nicht im Bundeskanzleramt abgebucht wurden. Das heißt, 51 Millio­nen Euro Körberlgeld. „Körberlgeld“, so hat es die APA bezeichnet und so hat es das „Profil“ bezeichnet. (Abg. Zanger: Das ist die ultimative Wahrheit, was die schreiben, gell?!)

Sie, Herr Vizekanzler, haben 15 Millionen Euro Körberlgeld bekommen. Der wohltuen­de Unterschied zwischen Ihnen und dem Kanzler war: Sie haben gesagt, was Sie mit dem Geld machen – da gehe ich d’accord, alles okay –, der Kanzler hat es nicht ge­sagt, er behält es sich für seine privaten Werbezwecke. Das ist, glaube ich, etwas, was die Bevölkerung nicht will, nämlich eine inszenierte Wahrheit, die schon bei den Bildern zum Ausdruck kommt, die Kollege Schieder heute gezeigt hat, nämlich immer ein bis­sel schwindeln, es ist nicht immer die Wahrheit.

Zu sagen, dass in seinem Kabinett 44 000 Euro eingespart werden, das halte ich über­haupt für etwas geschwindelt, wenn man es freundlich sagen will, denn es gibt zehn Personen mehr im Generalsekretariat, die es vorher nicht gegeben hat, die dem Kanz­ler als direkte Personalstellen zuzuordnen sind. Es gibt sieben Stellen mehr beim Re­gierungssprecher, die auch dem Kanzler zuzurechnen sind, und es gibt vier Stellen beim Thinktank. Das heißt, statt 20 Personen, wie sie der Kanzler vorher in seinem Kabinett gehabt hat, hat er jetzt 41 Personen. Da von Sparsamkeit zu reden, halte ich wirklich für eine Chuzpe, denn das hat mit Sparsamkeit nichts zu tun, beim besten Willen nicht. (Beifall bei der SPÖ.)

Deswegen bringe ich jetzt einen Antrag ein, den ich vorlesen darf:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „kein ‚Kör­berlgeld‘ für BK Kurz und VK Strache aus dem Steuergeld der ÖsterreicherInnen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere Bundeskanzler Kurz und Vizekanzler Strache, werden aufgefordert, bei den Regierungsfraktionen dafür einzutreten, dass jene in ihrer Verwendung nicht genauer definierten Ansätze in den Budgets 2018/2019, umgangs­sprachlich auch als ‚Körberlgeld‘ bezeichnet, entfallen, damit diese Gelder für den so­zialen Ausgleich in Österreich, also für die Bürgerinnen und Bürger, eingesetzt werden können. Weiters werden sie aufgefordert, auf ihre aufgeblähten Ministerbüros, aufge­blähten Büros der Generalsekretäre, aufgeblähten Büros allfälliger Think-Tanks und aufgeblähten Büros der Regierungssprecher zu verzichten und diese Planstellen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen, damit die Bevölkerung direkt davon profitiert.“

*****

Danke schön. (Bravoruf und Beifall bei der SPÖ. – Abg. Deimek: Ich nehme an, ihr wart in Wiener Neustadt mindestens so sparsam!)

13.19

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann Genossinnen und Genossen betreffend kein „Körberlgeld“ für BK Kurz und VK Strache aus dem Steuergeld der ÖsterreicherInnen

eingebracht in der 19. Sitzung des Nationalrates am, 17. April 2018 im Zuge der De­batte zu Tagesordnungspunkt 4-6

4) Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (64 und Zu 64 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2018 bis 2021 und das Bun­desfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022 erlassen werden (102 d.B.)

5) Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (13 d.B.): Bundesge­setz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2018 (Bundesfinanz­gesetz 2018 - BFG 2018) samt Anlagen (103 d.B.)

6) Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (14 d.B.): Bundesge­setz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2019 (Bundesfinanz­gesetz 2019 - BFG 2019) samt Anlagen (104 d.B.)

zu Top 5) BFG 2018

UG 10 Bundeskanzleramt und UG 17 Öffentlicher Dienst und Sport

Die Bundesregierung schafft es mit dem vorliegenden Budget, trotz ausgezeichneter Konjunkturlage und den von der Vorgängerregierung gesetzten budgetären Rahmen­bedingungen in Richtung eines ausgeglichenen Haushalts im Jahr 2019, bei den für die Menschen so wichtigen Bereichen, wie Soziales, Bildung und Arbeitsmarkt zu spa­ren und nur bei sich selbst großzügig zu sein. Bei den Menschen wird gespart indem wichtige Maßnahmen wie z.B. die Aktion 20.000 abgeschafft werden, es geplant ist die AUVA aufzulösen, die Finanzierung des Pflegeregresses wird nicht abgesichert, der Ausbau der Ganztagesschulen wird verschoben und die Förderung von Start-ups bzw. der Entwicklungszusammenarbeit werden gekürzt.

Auf der anderen Seite ist diese Regierung zu sich selbst sehr generös, indem sie vor allem im Bereich des Bundeskanzleramtes und des Vizekanzlers ihre Kabinette um 166 Planstellen aufbläht, in den Ministerien Generalsekretäre installiert und dem Bun­deskanzler Kurz (ca. 51 Mio. €) sowie dem Vizekanzler Strache (15 Mio. €) ein groß­zügiges „Körberlgeld“ genehmigt.

Es ist in hohem Maße unsozial und politisch nicht nachvollziehbar, dass diese schwarz-blaue Regierung in dem ersten von ihr vorgelegten Budgetentwurf nur bei den Menschen spart, bei sich selbst aber nicht.        

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere Bundeskanzler Kurz und Vizekanzler Strache, werden aufgefordert, bei den Regierungsfraktionen dafür einzutreten, dass jene in ihrer Verwendung nicht genauer definierten Ansätze in den Budgets 2018/2019, um­gangssprachlich auch als „Körberlgeld“ bezeichnet, entfallen, damit diese Gelder für den sozialen Ausgleich in Österreich, also für die Bürgerinnen und Bürger, eingesetzt werden können. Weiters werden sie aufgefordert, auf ihre aufgeblähten Ministerbüros, aufgeblähten Büros der Generalsekretäre, aufgeblähten Büros allfälliger Think-Tanks und aufgeblähten Büros der Regierungssprecher zu verzichten und diese Planstellen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen, damit die Bevölkerung direkt davon profitiert.“

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist genügend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ofenauer. – Bitte, Herr Abge­ordneter.