18.31

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Die Frau Ministerin hat leider den Saal verlassen. Schluss mit der familienpolitischen Märchen­stunde der letzten Minuten, schauen wir uns an, welche Maßnahmen Sie wirklich set­zen und wie diese in der Lebensrealität der Leute ankommen werden!

Der Familienbonus: Beim Familienbonus wird es für die Eltern von sage und schreibe 150 000 Kindern in diesem Land ein böses Erwachen geben, denn für 150 000 Kinder in diesem Land wird es nichts geben. Das sind jetzt aber nicht Kinder von Eltern, die besonders viel verdienen, sondern diese 150 000 Kinder sind Kinder von Eltern, die ganz wenig verdienen. Das ist der neue Stil, den Sie in der Familienpolitik einführen.

Früher hat es geheißen: Jedes Kind ist gleich viel wert, wir wollen alle Kinder gleich unterstützen, gleich fördern! Es wurden Diskussionen darüber geführt, wie man Kinder, die bei Eltern leben, die wenig haben, noch mehr unterstützen kann. Sie aber drehen das jetzt um. Sie sagen: Wir unterstützen die Kinder von Eltern, die viel verdienen, viel mehr, und Kinder von Eltern, die ganz wenig verdienen, bekommen nichts! (Abg. Kitz­müller: 1 700 Euro ist viel verdienen? Na, danke schön!) Das ist wirklich ein beschä­mender Kurswechsel in der Familienpolitik, darauf brauchen Sie gar nicht stolz zu sein! (Beifall bei der SPÖ.)

Es hätte einen guten, einen fairen und einen einfachen Weg gegeben, das Volumen, das Sie da zur Verfügung stellen, ohne den großen administrativen Aufwand, den der Familienbonus bedeuten wird, gerecht zu verteilen; Sie hätten nämlich mit diesem Geld die Familienbeihilfe für jedes Kind um ungefähr 100 Euro erhöhen können, davon hät­ten alle Kinder profitiert und es wäre auch noch gerecht gewesen.

„Ausbau der Kinderbetreuung“, sagt die Frau Ministerin: Im Budget findet sich das nicht, ganz im Gegenteil. In den letzten Jahren gab es die gemeinsame Anstrengung von Bund und Ländern, beim Ausbau der Kinderbetreuungsplätze weiterzukommen, den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze in gemeinsamer Kraftanstrengung voranzu­treiben. Davon verabschieden Sie sich jetzt. (Zwischenruf des Abg. Sieber.) Die 52 Millionen Euro, die eingestellt waren, reduzieren Sie auf de facto null – von 52 Mil­lionen auf 1 000 Euro, also auf null. Wie Sie damit den Ausbau der Kinderbetreuungs­einrichtungen, von dem uns hier märchenhaft erzählt wird, gewährleisten wollen, bleibt völlig unbeantwortet. Gleichzeitig gönnen sich Herr Kurz und Herr Strache Körberlgeld in der Höhe von 66 Millionen Euro. (Abg. Sieber: Wie hoch war das beim Herrn Kern?)

Sehr geehrte Damen und Herren! Diese 66 Millionen Euro wären im Ausbau der Kin­derbetreuungseinrichtungen sehr gut angelegt. Überlegen Sie sich das noch einmal! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Sieber, Haider und Zanger.)

Sehr geehrte Herren von den Freiheitlichen, wie hat es vorhin bei Ihrer Rednerin ge­heißen? – „Eine Dame unterbricht man nicht!“ Vielleicht gilt das auch für andere Frau­en in diesem Haus, alle werden gleich behandelt, oder? (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Zanger: Aber einen Zwischenruf darf man schon machen! – Abg. Hafen­ecker: Das ist aber nichts im Vergleich zu dem, was Wittmann vorhin aufgeführt hat!)

Ich bringe folgenden Entschließungsantrag ein, damit Sie eine Chance haben, einen Kurswechsel zu machen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Keine Einsparungen bei der Kinderbetreuung!“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Kürzungen der Mittel für den weiteren Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung rückgängig zu machen und dafür zu sor­gen, dass in Zukunft österreichweit ausreichend Kinderbetreuungsplätze für Unter- Drei- Jährige zur Verfügung stehen, die den sog. VIF Kriterien entsprechen.“

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Also: 66 Millionen Euro für Kurz und Strache zu den Kinderbetreuungseinrichtungen umleiten; das Körberlgeld brauchen wir nicht, die Kinderbetreuungseinrichtungen sehr dringend! (Beifall bei der SPÖ.)

18.35

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag.a Andrea Kuntzl, Mag.a Selma Yildirim

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Keine Einsparungen bei der Kinderbetreuung!“

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regie­rungsvorlagen: Bundesfinanzgesetz 2019 samt Anlagen (14/104 d.B.) – UG 25 Familie und Jugend


In den vergangenen Jahren wurden mittels Art. 15a Vereinbarungen seitens des Bun­des insgesamt 305 Millionen Euro an Fördermittel für den Ausbau des Kinderbildungs- und –betreuungsangebots zur Verfügung gestellt. Die Schwerpunkte dieser erfolgrei­chen Ausbau-Offensive lagen in den Maßnahmen zur zügigen Erreichung des Barce­lona-Ziels von 33 % bei den Unter-Drei-Jährigen im gesamten Bundesgebiet, sowie in den Qualitätsverbesserungen lt. Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf (VIF1)). Das Ziel ist noch nicht erreicht, denn bundesweit fehlen derzeit mehr als 18.000 Plätze bei den Unter- Drei- Jährigen.

Der Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots wurde im Jahr 2008 be­schlossen, 2011 und 2014 erneuert, das Auslaufen der Vereinbarung konnte 2017 durch eine einmalige Verlängerung in der letzter GP verhindert werden. Für 2018 wur­den 52 Mio. Euro beschlossen. Lt. BFG 2018/2019 plant die Bundesregierung nun ins­besondere eine Senkung der Zuschüsse für den Ausbau Art. 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots. Diese Vorgehensweise ist ins­besondere deshalb zu verurteilen, da Familien am meisten von Sachleistungen, wie gut ausgebaute Kinderbetreuung, profitieren. Mit dem Wegfall der Fördermittel des Bundes kommt es zudem zu einer massiven Verunsicherung von Ländern und Ge­meinden, da jedwede Planungssicherheit verloren geht.

1) VIF-Kriterien: mindestens 45 Stunden wöchentliche Öffnungszeit, werktags Montag bis Freitag; an vier Tagen pro Woche mindestens 9,5 Stunden geöffnet; Angebot Mit­tagessen; maximal fünf Wochen im Jahr geschlossen

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Kürzungen der Mittel für den weiteren Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung rückgängig zu machen und dafür zu sor­gen, dass in Zukunft österreichweit ausreichend Kinderbetreuungsplätze für Unter- Drei- Jährige zur Verfügung stehen, die den sog. VIF Kriterien entsprechen.“

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ricarda Berger. – Bitte.