12.16
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Sehr geehrte Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Am Wahltag haben wir Österreicherinnen und Österreicher für eine Veränderung und eine Erneuerung unserer Heimat gestimmt, und diesen Auftrag – das ist auch der feste Wille der Bundesregierung – wollen wir erfüllen: Veränderung im Sinne unserer Heimat. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Bei allem, was ich mir als Bundesministerin vornehme, sei es die künftige Struktur des AMS, sei es die Struktur bei den Sozialversicherungsträgern, habe ich immer das Wohl der Bürger und Bürgerinnen und deren berechtigte Ansprüche klar vor Augen. Alles, was ich unternehme, zielt auf die Verbesserung der Leistungen für die Bürger ab. Es wird zu keiner Verschlechterung jener Leistungen kommen, die den Menschen aufgrund unseres Gesellschaftsvertrages zustehen und für die sie auch einzahlen, und zwar sowohl einzahlen aus Steuermitteln als auch aus Sozialversicherungsbeiträgen. Ganz im Gegenteil: Durch Effizienzverbesserung werden zusätzliche Mittel aus dem System für die Versorgung frei.
Eine aktive Arbeitsmarktpolitik bedeutet, dass aufgrund der zu erwartenden Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung die verschiedenen Maßnahmen je nach Arbeitsmarktlage zielgerichtet und kosteneffektiv ausgerichtet werden. Die wesentlichen Auszahlungspositionen lassen sich dabei in Qualifizierungs-, Unterstützungs- und Beschäftigungsmaßnahmen und -programme des AMS und des Sozialministeriums sowie des ESF klassifizieren.
Gerade weil ich den Arbeitskräftebedarf der österreichischen Unternehmer nach qualifizierten Kräften ernst nehme, werde ich dem Fachkräftemangel entschieden entgegenwirken. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Ich bin der Ansicht, dass dem Fachkräftebedarf primär durch eine Intensivierung der Ausbildung im Inland und durch eine bestmögliche Qualifizierung der vorhandenen Arbeitskräfte begegnet werden soll. Dazu werden umfangreiche Qualifizierungsmaßnahmen gesetzt, die bereits bei jungen Menschen greifen sollen. Im Rahmen des Programms Job Aktiv steht für die Ausbildung bis 18 im Jahr 2018 42 Millionen Euro und im Jahr 2019 sogar noch mehr, nämlich 53 Millionen Euro, zur Verfügung, um Jugendliche über den Pflichtschulabschluss hinaus zu qualifizieren und damit für den Arbeitsmarkt wirklich fit zu machen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Für die Umsetzung der Ausbildungsgarantie bis 25 werden wir bis zu 37 Millionen Euro investieren. Im Zusammenhang mit der Ausbildungsgarantie bis 25 entsteht somit ein kohärentes strategisches Vorgehen, um junge Menschen mit personalisierten Ausbildungen auf das Berufsleben vorzubereiten und Unternehmen die dringend benötigten Fachkräfte zu sichern. Aufgrund der derzeit günstigen Konjunktur- und Arbeitsmarktentwicklung ist noch nicht abzuschätzen, wie viel Budget für eine Fortführung 2019 notwendig sein wird. Die Ausbildungsgarantie bis 25 ist aber jedenfalls ein wichtiger Teil des Programms Job Aktiv, und es kann daher davon ausgegangen werden, dass dieses auch im Jahr 2019 fortgesetzt werden wird.
Neben einer bedarfsgerechten Weiterentwicklung der aktuellen Fachkräfteverordnung, in der jährlich jene Berufe festgelegt werden, bei denen ein langfristiger Mangel besteht, wird die Bundesregierung in enger Kooperation mit den personalsuchenden Betrieben den Bereich der arbeitsnahen Qualifizierung forcieren. Zusätzlich werden wir durch Weiterentwicklung der Rot-Weiß-Rot-Karte stärker auf die Bedürfnisse der Tourismuswirtschaft eingehen.
Durch eine entsprechende Novellierung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes wird es in Zukunft möglich sein, den Mitteleinsatz flexibler zu gestalten und dadurch vermehrt auch Langzeitbeschäftigungslose in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Wiedereingliederung von Personen, die über 365 Tage beim AMS in Arbeitslosigkeit vorgemerkt sind, wird aus dem für den AIVG-Leistungen vorgesehenen Aufwand mit bis zu 105 Millionen Euro unterstützt.
Hinsichtlich der Zuwanderung in den österreichischen Arbeitsmarkt sieht das Regierungsprogramm die Entwicklung einer Gesamtstrategie für qualifizierte Zuwanderung vor. Dabei gilt es, künftig klar zwischen den Zuwanderungsformen zu trennen, das heißt, eine klare Differenzierung zwischen der qualifizierten Arbeitsmigration, EU-Mobilität und Asyl durchzuführen.
Die legale Migration wird sich in Zukunft streng an den Bedürfnissen Österreichs orientieren. Jene Zuwanderer, die bereits jetzt Zugang zum heimischen Arbeitsmarkt haben, werden künftig durch die Einrichtung von Competence Centers mit entsprechender Fachexpertise aus allen integrationsrelevanten Bereichen gefördert, aber auch gefordert. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Um Ältere gezielt zu fördern – auch ein wichtiges Ansinnen –, setzen wir einen Mix aus Qualifizierungsmaßnahmen auf der einen Seite, etwa Updates veralteter Ausbildungen, Umschulungen oder Höherqualifizierungen in gefragte Bereiche, und Beschäftigungsförderung, nämlich Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber, auf der anderen Seite ein.
Die bestehende Beschäftigungsinitiative 50+ wird 2018 mit einem geplanten Budgeteinsatz von 165 Millionen Euro fortgeführt. Auf meine Initiative hin wurde die nötige AMS-Vormerkdauer der Personen von 180 auf 90 Tage herabgesetzt.
Neu ist auch die Möglichkeit, arbeitsplatznahe Qualifizierung und Implacementstiftungen im Rahmen der Initiative zu fördern, um den korrekten Fachkräftebedarf der Wirtschaft besser abzudecken.
Und nun zu den Frauen: Die Erwerbskarriere vieler Frauen ist von familienbedingten Unterbrechungen sowie Teilzeitarbeit geprägt. Um das Wirkungsziel, Frauen und Wiedereinsteigerinnen nach Erwerbsunterbrechungen verstärkt am Erwerbsleben zu beteiligen, zu erreichen, werden frauenspezifische Maßnahmen im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gesetzt. Information, Beratung und Betreuung werden in speziellen Kursangeboten wie zum Beispiel „Wiedereinstieg mit Zukunft“ angeboten. Im Jahr 2018 sind dafür 10 Millionen Euro vorgesehen, um 6 400 Frauen bei der erfolgreichen Rückkehr in den Beruf zu unterstützen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Bravoruf des Abg. Angerer.)
Die Reduktion der Arbeitslosigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen ist mir ein wesentliches Anliegen. Abgebildet wird dieses Bestreben im Wirkungsziel 2 der UG 21 ebenso wie in den Wirkungszielen 2 und 4 der UG 20. Präventive Maßnahmen wie fit2work sollen dabei ein Ausscheiden aus dem Arbeitsleben verhindern und arbeitsmarktpolitische Angebote des AMS den Wiedereinstieg erleichtern.
Ebenso soll auch die Umsetzung der im Nationalen Aktionsplan Behinderung vorgesehenen Maßnahmen zur Reduktion beziehungsweise Verhinderung von Arbeitslosigkeit und Erhöhung der Beschäftigung beitragen. Die Sicherstellung von ausreichend qualifiziertem Personal im Pflegebereich – der Bedarf wird dort ja, wie wir wissen, immer höher – ist eine der größten Herausforderungen für uns in der Zukunft. Aus diesem Grund führt das AMS Programme durch, die stark auf die Qualifizierung nach Bedarf ausgerichtet sind. So werden derzeit jährlich 6 000 Personen im Bereich der Pflege und der Gesundheitsberufe ausgebildet beziehungsweise höher qualifiziert. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Meine Damen und Herren, wir geben im AMS für die Förderbudgets um 79 Millionen Euro mehr aus als im Vorjahr – 79 Millionen Euro, obwohl die Arbeitslosigkeit sinkt. Als Ergebnis steht damit für den Arbeitslosen ein Förderbudget von 3 633 Euro zur Verfügung, das sind um 414 Euro mehr an Förderungsmöglichkeit als voriges Jahr oder die Jahre davor. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Nun noch einmal zur Aktion 20 000: Wir würden damit, sage ich einmal, ein Ungleichgewicht und ungleiche Chancen bewirken, denn bei einer Fortführung der Aktion 20 000 würden nur einige wenige Menschen das Förderbudget in Anspruch nehmen, während sich die große Masse der Arbeitslosen dann mit nur 2 200 Euro Förderbudget im Jahr begnügen müsste – derzeit haben sie, wie gesagt, etwa 3 600 Euro, das wären also um 982 Euro weniger für jeden einzelnen Arbeitslosen. Ich verstehe das nicht unter Chancengleichheit, denn es ist aus meiner Sicht zutiefst ungerecht. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Zum Thema Arbeitsinspektion: Der neue Erlass zur Steuerung der Arbeitsinspektion ist eine Sofortmaßnahme und auch ein erster Schritt in die richtige Richtung: beraten statt strafen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Die Weiterentwicklung der Arbeitsinspektion hat damit für mich nun begonnen. Im Hinblick auf die Rechnungshofempfehlungen wurde eine neue Wirkungskennzahl entwickelt, die die Verbesserung pro Intervention, also pro Beratung und/oder Kontrolle, misst. Die alte Wirkungskennzahl, die nur die behobenen Mängel pro Kontrolle gemessen hat, wurde damit ersetzt.
Ich möchte eine verstärkte systematische Beratung in Branchen und Bereichen, in denen diese systematische Beratung sinnvoll erscheint, zum Beispiel im Lebensmittelhandel, in der Hotellerie oder auch für Krankenhäuser. Die Formel lautet: Mängel sollen gar nicht erst entstehen. – Dies soll eben durch mehr systematische Beratung erreicht werden, was die Kontrolle im Nachhinein – bei höherer Rechtssicherheit und bei höherer Planungssicherheit – zum Wohle der Arbeitnehmer vereinfacht.
Die Arbeitsinspektoren sind fachliche Profis in diesen Fragen und leisten unabhängig von der Erlassdiskussion wertvolle Dienste an der Gesellschaft, denn sie verhindern persönliches Leid. Mir ist die wichtige Aufgabe dieser Arbeitsinspektoren bewusst. Ich stehe voll hinter meinen Arbeitsinspektoren, denn ich habe großes Vertrauen in sie und große Wertschätzung für sie. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Im Zusammenhang mit der Mindestsicherung konnte auf der Landessozialreferentenkonferenz letzten Freitag in Leoben eine Einigung dahin gehend erzielt werden, dass mir die Länder bis 30. Juni dieses Jahres einen Vorschlag zu einer österreichweit einheitlichen Lösung unterbreiten. Sollte es zu keiner Einigung mit der Bundesregierung kommen, wird ein Grundsatzgesetz für eine österreichweit harmonisierte Mindestsicherungsregelung ausgearbeitet werden. Die Zielsetzung dafür möchte ich in drei Punkten anführen: erstens Armut bekämpfen, zweitens Zuwanderung in das österreichische Sozialsystem stoppen und drittens verstärkte Arbeitsanreize setzen. – Das sind die Zielsetzungen für die Mindestsicherung. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Im Bereich der Männerpolitik – die auch zu meinem Ressort gehört – darf ich aus verschiedenen Projekten das größte Projekt hervorheben: den Boys’ Day am 8. November, bei dem es um die Erweiterung des männlichen Berufswahlspektrums geht. Es sollen vermeintliche Frauenberufe wie Kindergärtner, Volksschullehrer, Kranken- und Altenpfleger forciert werden.
Zum nächsten Thema: Sicherstellung der Pflege. Die Sicherstellung einer menschenwürdigen und hochwertigen Pflege und Unterstützung der pflegebedürftigen und behinderten Menschen in Österreich ist natürlich eine sehr große Herausforderung.
Es gilt für uns dabei der Grundsatz, dass die Selbstbestimmung im Vordergrund stehen muss. Die Sicherstellung einer menschenwürdigen und hochwertigen Pflege und Betreuung hat für mich in der Pflege die höchste Priorität. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wie die Zahlen für Pflege für die nächsten zwei Jahre zeigen, sind wir auf dem richtigen Weg. Im Jahr 2018 werden 182 Millionen Euro mehr als im Vorjahr für die Pflege zur Verfügung stehen und 2019 sogar 198 Millionen Euro mehr. Das bedeutet für die Pflege ein Plus von ungefähr 380 Millionen Euro für die nächsten zwei Jahre.
Die Finanzierung darf nicht nur durch den Haushalt der Betroffenen erfolgen, aber auch nicht auf Kosten der Pfleger und Betreuer. Das Regierungsprogramm sieht die Ausarbeitung eines Konzepts für eine langfristige Finanzierung der Pflege unter Einbindung der betroffenen Institutionen und Gebietskörperschaften vor. Dieses Gesamtkonzept muss mit Maßnahmen und Anreizen ausgestattet sein, um es unter anderem auch den betroffenen Menschen so lange wie möglich zu ermöglichen, zu Hause zu bleiben. Dadurch werden die Pflegeheime entlastet und es wird bei den Kosten der teuren Pflegeheimbetten gespart.
In Österreich werden rund 80 Prozent der pflegebedürftigen Personen zu Hause in unterschiedlichen Pflegesettings gepflegt und betreut. Aus diesem Grund ist es wichtig, den pflegenden Angehörigen nicht nur die größtmögliche Unterstützung bei ihren wertvollen Tätigkeiten, sondern auch eine Entlastung zu bieten.
Ich bekenne mich zur rechtlichen und sozialen Absicherung der pflegenden Angehörigen. Die vermehrte Unterstützung pflegender Angehöriger durch den Ausbau der Angebote für Erholung, Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit, eine psychologische Unterstützung sowie eine Information und Unterweisung in pflegerischer Tätigkeit ist für alle Menschen in Österreich in bestmöglicher Qualität nachhaltig sicherzustellen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Bei den Pflegekräften handelt es sich um eine der wichtigsten Berufsgruppen. Lassen Sie mich in diesem Kreis Dank an alle Pflegekräfte aussprechen, die uns in Österreich zur Verfügung stehen, die wirklich tolle und qualifizierte Leistungen erbringen und große Herausforderungen in ihrem Tun haben. (Beifall bei FPÖ, ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Loacker.)
Sie arbeiten nahe am Menschen und sehen tagtäglich, was die Gesamtheit des Menschen ausmacht. Pflegepersonen können durch diese Nähe den Patienten gezielt – seiner jeweiligen Situation entsprechend – betreuen und pflegen. Dies geschieht unter Berücksichtigung all seiner Befindlichkeiten und medizinischen sowie pflegerischen Herausforderungen.
Es muss dafür Sorge getragen werden, den Pflegefachkräften ein angemessenes Ansehen innerhalb der Bevölkerung zu sichern – in anderen Staaten haben diese einen ganz anderen Stellenwert, was viele, die im Gesundheitswesen tätig sind, wissen. Dieses Vorhaben beinhaltet neben der Bewusstseinsbildung bei den Bürgern auch die Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen für ein modernes Pflegesystem im gesamten Bundesgebiet, wobei natürlich die Selbstbestimmung des Einzelnen immer im Vordergrund steht.
Eine Qualitätssicherung ist mir nicht nur im stationären Bereich der Pflege wichtig, sondern natürlich auch bei der 24-Stunden-Betreuung, die in unserem Gesundheitswesen neben der Pflegeprofession als ein wichtiger Bestandteil, als ein wichtiges Modul besonders bedeutend ist. Daher stehe ich auch diesbezüglich für eine weitere Optimierung. Diesen Schritt können wir aber ebenfalls nur in gemeinsamen Gesprächen mit allen Mitwirkenden erarbeiten.
In einem ersten Schritt soll ein bundeseinheitliches, transparentes Gütesiegel für Vermittlungsagenturen erstellt und vergeben werden, um dem Ziel einer qualitativ hochwertigen Betreuung gerecht zu werden. In diesem ersten Punkt stehen die Agenturen im Fokus, in weiterer Folge möchte ich aber auch die Betreuerinnen unterstützen. Gerade Kommunikation ist dabei ein oberstes Ziel, sie soll beispielsweise durch Deutschkurse verbessert werden. Als weiteren Qualitätssicherungsschritt beabsichtige ich, dass die verpflichtenden Hausbesuche unabhängig von der Qualifikationsart der Betreuungskräfte bei allen Förderungswerbern durchgeführt werden. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Der Schweizer Journalist Georg Rimann hat einst festgehalten: „Behinderung ruft nicht nach Mitleid, Behinderte brauchen nicht Überbetreuung und schon gar nicht fürsorgliche Bevormundung. Was ihnen Not tut, ist partnerschaftliche Anerkennung als vollwertige Menschen, Motivation zur Selbständigkeit und Hilfe (nur) dort, wo es anders nicht geht.“
Das höchste Gut für Menschen mit Behinderung ist nach Rimann eben das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Das heißt, das gleichberechtigte Recht von Menschen mit Behinderung auf Arbeit – wie das von allen anderen Menschen – muss gesichert werden. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderung barrierefreien Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird. Menschen mit Beeinträchtigung sind in einem erhöhten Ausmaß von Arbeitslosigkeit betroffen beziehungsweise hinsichtlich Arbeitslosigkeit gefährdet. Daher setze ich mich für den verstärkten Einsatz von Unterstützungsangeboten für Menschen mit Behinderung – insbesondere im Haupterwerbsalter und bei Jugendlichen – ein.
Nun zum Thema Pensionen: Die Bundesregierung erkennt die sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Beiträge der älteren Generation an und tritt für eine starke Einbindung älterer Menschen in alle Gesellschaftsbereiche ein. Das effektivste Mittel zur Bekämpfung der Altersarmut ist innerstaatlich eine erhöhte Ausgleichszulage, welche europarechtlich als beitragsunabhängige Sonderleistung zu qualifizieren ist und der europarechtlichen Exportpflicht entgegenzuwirken hat. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf bei der FPÖ.) – Er ist jetzt leider nicht hier.
Für Alleinstehende mit 40 Beitragsjahren werden es 1 200 Euro und für Verheiratete mit 40 Beitragsjahren 1 500 Euro sein. Wer also sein Leben lang gearbeitet und entsprechende Beiträge geleistet hat, soll dementsprechend in der Pension soziale Sicherheit durch das staatliche Pensionssystem in Form einer adäquaten Leistung erwarten können.
Die Bundesregierung bekennt sich deutlich zu einem stabilen und nachhaltigen Pensionssystem, das den Lebensstandard im Alter aufrechterhält und das für die einzelnen Generationen einschätzbar bleibt. Ziel muss es sein, auch den zukünftigen Generationen diese Sicherheit im Alter zu gewähren. Im Gegenzug müssen allerdings immer noch bestehende Sonderprivilegien im staatlichen und halbstaatlichen Bereich geprüft und endgültig abgeschafft werden. Eine weitere Maßnahme ist, den Zuverdienst ab dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter bis zur Geringfügigkeitsgrenze zuzulassen und somit eine Erhöhung der Kaufkraft zu erreichen.
Ich komme nun zum Thema Konsumentenschutz. Der Konsumentenschutz ist eine Materie, die mir sehr, sehr wichtig ist. Ich freue mich daher, dafür zuständig zu sein. Konsumenten müssen sich ihrer Rolle am Markt und ihrer Handlungsspielräume bewusst sein. Dazu gehört auch, dass sie ihre Rechte kennen und sich bei gegebenem Anlass auch auf sie berufen können, was in der Realität leider Gottes nicht häufig der Fall ist.
Damit wir aber diesem Ziel näher kommen, braucht es ein Handeln auf mehreren Ebenen: Wir müssen mehr Verbraucherbewusstsein schaffen und das Verbrauchervertrauen stärken. Wir müssen die Konsumentenrechte verbessern, damit Konsumenten den Unternehmen auf Augenhöhe begegnen können. Und wir müssen dafür sorgen, dass die vorhandenen Rechte durchgesetzt werden können, wenn sie nicht beachtet werden. Das nützt nicht nur den Konsumenten, sondern schützt auch rechtskonform agierende Unternehmen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie des Abg. Kolba.)
Es ist ein weiteres Ziel dieser Bundesregierung, die Unabhängigkeit und Leistungsfähigkeit des VKI zu gewährleisten. Durch die von uns geplante Restrukturierung wird der VKI weiter gestärkt und zu einer noch effizienter agierenden Organisation werden.
Die Förderung der Durchsetzung der Rechte der Verbraucher ist ein wesentlicher Schwerpunkt. Ich habe es gerade im Rahmen eines Auftrages hinsichtlich des VW-Dieselskandals geschafft, dass es eine Sammelklage geben wird und wir einen Prozessfinanzierer dafür bekommen. Ich freue mich irrsinnig darüber, dass uns das gelungen ist. (Beifall und Bravorufe bei der FPÖ sowie Beifall bei der ÖVP.)
Das ist ein wesentlicher Schritt für den Konsumentenschutz in Österreich und ist, glaube ich, wie Herr Kolba immer sagt, wie David gegen Goliath.
Der Schutz der Konsumenten bei Onlinekäufen ist ein aktuelles Thema und wird immer wichtiger. Der Internet Ombudsmann ist eine wichtige Serviceeinrichtung für den Konsumenten, sie hilft bei Fragestellungen und Streitfällen rund um das Einkaufen.
Wir haben uns ein hohes Ziel gesetzt, welches wir nur gemeinsam erreichen können und wollen. Wir dürfen nie vergessen, es geht um die Menschen in unserem Land, und es geht um Österreich! Ich werde alles dazu beitragen, was in meiner Macht steht. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
12.40
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Werner Neubauer. – Bitte.