13.29

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Bundesminister! Lieber Werner Neubauer (Heiterkeit des Abg. Noll), wenn du nur zehn Jahre zurückblickst, kannst du natürlich enorm viel verschleiern, in Bezug auf deine Ansage, diese Reformen der Jahre von 2007 bis 2017 hätten zu massivsten Einspa­rungen bei den Pensionisten geführt. Du musst 15 Jahre zurückblicken, denn der wirk­lich größte Pensionsraub in der Geschichte Österreichs passierte 2003 unter einer schwarz-blau geführten Regierung Schüssel I (Abg. Neubauer: Ihr habt das nicht rück­gängig gemacht!), in der die Weichen für Maßnahmen gestellt wurden, die die Pensio­nistinnen und Pensionisten jetzt tragen müssen. Es war 2003 und nicht später.

Unser Pensionssystem steht auf sehr soliden Beinen, und das in erster Linie deswe­gen, weil in Zeiten der SPÖ-geführten Regierung eine sehr, sehr gute Arbeit für dieses System geleistet wurde. Die Pensionsreformen seit dem Jahr 2010, lieber Werner, sind hauptverantwortlich für die guten Budgetzahlen, da genau die richtigen Schritte gesetzt wurden. Und die immer wieder behaupteten Kostenexplosionen, die es nicht gibt, die nicht eingetreten sind und auch bis heute nicht vorhanden sind, sind nicht da. (Abg. Neubauer: Das habe ich auch nicht gesagt!)

Da unser Pensionssystem von unserer Gegnern immer lange totgeredet wird, möchte ich einige Zahlen und Fakten auf den Tisch legen. Nach der Wirtschaftskrise im Jahr 2009 wurde ein Anstieg der Bundesmittel zu den Pensionen von 2,99 Prozent des BIPs auf 3,6 Prozent des BIPs bis 2016 und 4 Prozent des BIPs bis 2021 prognos­tiziert. Tatsächlich machen aber die Bundesmittel im Jahr 2017 nur rund 2,6 Prozent des BIPs aus. Und das ist ein Wert, der vor der Wirtschaftskrise war und in etwa auch dem des Jahres 1970 entspricht. Trotz Wirtschaftskrise ist es gelungen, die Bundes­mittel relativ zum BIP zu senken, in den Jahren 2015, 2016 und 2017 sind die Bun­desmittel nominell gesunken. Also von wegen unser Pensionssystem sei tot – das ist nicht tot, sondern das ist ein Topsystem, das wir in Österreich haben und um das wir weltweit beneidet werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, wie sehr die Reformen wirken, zeigt auch der Vergleich zwi­schen dem aktuellen und dem alten Finanzrahmen vom 8. Juni 2016. Die Bundesmittel bleiben jährlich um etwa 2 Milliarden Euro unter dem Rahmen von 2016. Aufgrund der guten Konjunktur und der vorsichtigen Schätzmethode bei der Erstellung des Finanz­rahmens ist es zu erwarten, dass die tatsächliche Entwicklung einmal mehr günstiger sein wird als die im Finanzrahmen angenommene. Es ist davon auszugehen, dass sich die Bundesmittel relativ zum BIP auch in den Jahren 2018 und 2019 in einer Grö­ßenordnung von 2,5 bis 2,6 Prozent bewegen. Und damit bleiben die Bundesmittel deutlich unter allen Prognosen und Erwartungen, die gestellt werden.

Meine Damen und Herren, was hat die aktuelle Regierung eigentlich nun in Bezug auf Pensionen vor? Eine Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters von angeblich aktuell 59,9 Jahren auf 60,3 Jahre. Ich sage deshalb angeblich, da die Zahl 59,9 ein­fach falsch ist, meine Damen und Herren, denn das Sozialministerium hat 2016 schon ein faktisches Pensionsantrittsalter von 60,3 Jahren festgestellt. Und die Regierung nimmt sich nun vor, dieses Ziel erst 2020 zu erreichen, das 2016 schon festgestellt wurde. Also irgendetwas stimmt da nicht. Was soll mit dieser Zahlentrickserei eigentlich erreicht werden? (Abg. Neubauer: Das fragst du den Stöger, das ist eh dein Freund!)

Aber auch die Maßnahmen, mit denen dieses Ziel erreicht werden soll, lieber Werner, sind mehr als dürftig. Die Einführung des eigentlich schon beschlossenen Bonus-Ma­lus-Systems für die Beschäftigung Älterer ist einfach kein Thema mehr und ist eine absolut unverständliche Maßnahme.

Aus diesem Grund bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Alois Stöger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rechtsanspruch auf Altersteilzeit“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage bis spätestens 31. Mai 2018 zu übermitteln, mit der ein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit mit 1.7.2018 eingeführt wird.“

*****

(Beifall bei der SPÖ.)

13.34

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Alois Stöger

und Kolleginnen und Kollegen

betreffend Rechtsanspruch auf Altersteilzeit

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Re­gierungsvorlage (13 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschla­ges für das Jahr 2018 (Bundesfinanzgesetz 2018 - BFG 2018) samt Anlagen (103 d.B.) zur UG 20

Das Modell der Altersteilzeit ist ein Erfolgsmodell. Es bietet vielen ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit gegen Ende ihres Erwerbslebens die Normalarbeitszeit herabzusetzen und den Übergang in die Alterspension fließender zu gestalten. Dabei verlieren sie we­der Pensionsbezüge noch Ansprüche auf Krankengeld, Abfertigung oder Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung. Gleichzeitig werden den ArbeitgeberInnen 90 % bzw. 50 % der Differenzkosten ersetzt. Genau deswegen erfreut sich das Modell auch so großer Beliebtheit.

Nach wie vor ist der Antritt der Altersteilzeit jedoch von einer Vereinbarung mit dem je­weiligen Arbeitgeber oder der jeweiligen Arbeitgeberin abhängig. Dies sorgt in Betrie­ben oftmals für Unstimmigkeiten und führt gelegentlich dazu, dass ArbeitnehmerInnen, die gerne in Altersteilzeit gehen würden, diesen Schritt nicht setzen können.

Darüber hinaus erschwert die schwarz-blaue Regierung für ArbeitnehmerInnen die In­anspruchnahme von Altersteilzeit durch das Anheben des Antrittsalters.

Mit diesem Entschließungsantrag fordern wir daher einen Rechtsanspruch auf den Wech­sel in eine Altersteilzeitbeschäftigung.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage bis spätestens 31. Mai 2018 zu übermitteln, mit der ein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit mit 1.7.2018 eingeführt wird.“

*****

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Yildirim gemeldet. Ich nehme an, Sie kennen die Bestimmungen für eine tatsächliche Berichtigung. – Bit­te, Frau Abgeordnete.