Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 112

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eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (14 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoran­schlages für das Jahr 2019 (Bundesfinanzgesetz 2019 - BFG 2019) samt Anlagen – UG 17

Das Dienstrecht für Bedienstete im öffentlichen Dienst unterscheidet sich in vielen Punkten signifikant vom Arbeitsrecht, das im privaten Sektor angewandt wird. In vielen Punkten sind die Regelungen für Bundesbedienstete flexibler oder besser als jene im privaten Arbeitsrecht. Bestes Beispiel dafür ist die bezahlte Mittagspause. Denn wäh­rend es für Erwerbstätige in der Privatwirtschaft gesetzlich vorgeschrieben ist, ihre Ar­beitszeit nach sechs Stunden für mindestens 30 Minuten zu unterbrechen, wodurch sich ein Arbeitstag in der Regel um eine halbe Stunde verlängert, gilt dasselbe nicht für Bedienstete des Bundes. Diese bekommen die vorgeschriebene Mittagspause nämlich bezahlt, weil sie als Dienstzeit angerechnet wird. Diese Praxis wurde auch vom Ver­waltungsgerichtshof bestätigt und stellt eine ungemeine Ungleichbehandlung gegen­über Angestellten oder Arbeiter_innen im privaten Sektor dar.

Das BMÖDS gibt an, in den kommenden Jahren die Durchführung von zwei Dienst­rechtsnovellen pro Jahr zu planen, um ein modernes Dienstrecht für Bundesbediens­tete zu gewährleisten. In der bevorstehenden Novelle sollen unter anderem eine Ver­längerung der Familienhospiz und die Möglichkeit einer Wiedereingliederungsteilzeit für öffentliche Bedienstete enthalten sein. Damit nimmt sich der Bund wieder einmal ein Vorbild an den bestmöglichen Regelungen des Arbeitsrechtes und münzt sie auf den Bundesdienst um. Vielfach erfolgt dies dergestalt, dass die Regelung noch güns­tiger für die Beamt_innen und Vertragsbediensteten des Bundes ist, als jene, die für alle anderen in der Privatwirtschaft Angestellten gilt.

Nun spricht grundsätzlich nichts dagegen, die bestmöglichen Arbeitsbedingungen für Erwerbstätige zu schaffen - allerdings müssten beide Rechtsmaterien und -systeme - das private Arbeitsrecht auf der einen Seite, das öffentliche Dienstrecht auf der ande­ren - möglichst aufeinander abgestimmt werden. Besonders aus dem Blickpunkt des Grundsatzes "gleiches Recht für alle" ist es schlicht unfair, privilegierten Bundesbe­diensteten die Mittagspause auf Kosten der Steuerzahler_innen zu bezahlen, während eine solche Regelung für die Privatwirtschaft rein finanziell untragbar ist und nicht um­gesetzt werden kann. Die Begünstigung einer Gruppe zu Lasten einer anderen kann auf Dauer nicht funktionieren und verfestigt gesellschaftliche Spannungen, die dadurch hervorgerufen werden. Ziel jeder Bundesregierung sollte aber die Gleichbehandlung aller Bürger_innen sein. Rechte und Pflichten müssen also so gestaltet sein, dass sie für alle gelten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Angleichung des Dienstrechts für öffentlich Bedienstete in beide Richtungen vorzunehmen, sodass nicht nur Schlechterstellungen sondern auch Besserstellungen des öffentlichen Dienstes gegenüber dem privaten Ar­beitsrecht beseitigt werden.“

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist genügend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

 


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