Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 115

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und ich kann hier festhalten, dass wir mit diesen Budgetentwürfen für die Jahre 2018 und 2019 die Aufgaben, die dem Rechnungshof gestellt sind, auch finanzieren können.

Warum ist das der Fall? – Wir verdanken dies unseren eigenen Rücklagen. Wir können auf die Rücklagen zurückgreifen und haben dies – dank der Verhandlungen auch mit dem Bundesminister für Finanzen – entsprechend budgetiert. Aber – und jetzt kommt das Aber –: Für die Jahre danach, ab dem Jahr 2020 ist eine Anpassung der Ausga­benobergrenzen gemäß dem Bundesfinanzrahmen dringend erforderlich, denn die jährlichen Budgets und der Personalplan klaffen sehr stark auseinander, und da muss man dann wieder kongruent weiterplanen können, denn es geht schließlich darum, die finanziellen Erfordernisse der unabhängigen externen Finanzkontrolle auch mittelfristig und nachhaltig sicherzustellen. Diese finanziellen Erfordernisse betreffen primär die so­lide personelle Mindestausstattung für den Rechnungshof, denn das ist der finanzielle Brocken, der unser Budget jährlich fix belastet.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich denke, es ist auch in Ihrem Interesse, im Inter­esse der demokratischen Kontrolle des Hohen Hauses, wenn der Rechnungshof seine fundierte Prüfarbeit auch über das Jahr 2019 hinaus garantieren kann, auf einem qua­litativ gesicherten hohen Niveau. Diese fundierte Prüfarbeit leistet er ja schon bisher und damit stehen wir Ihnen zu Diensten.

Ich bedanke mich daher ausdrücklich bei allen Fraktionen, die mir immer wieder posi­tive Signale der Unterstützung für die Arbeit des Rechnungshofes und auch der Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter geben. Wir versuchen, monatlich hier im Rechnungshof­ausschuss Rede und Antwort zu stehen und beizutragen, dass sich der Staat positiv weiterentwickelt.

Ich darf ganz kurz auf die Ziele und Vorhaben des Rechnungshofes in den nächsten zwei Jahren eingehen. Wir haben uns vier Wirkungsziele gesetzt, das sind die strategi­schen Schwerpunktsetzungen, die Sie schon aus dem Vorjahr kennen. Hier geht es um die wirkungsvolle Beratung des Nationalrates und auch der Landtage. Es geht um die Schaffung von Transparenz in Bezug auf den Einsatz öffentlicher Mittel. Wir wollen Transparenz hinsichtlich der Fragen von Gleichstellung und Diversität herstellen, und wir wollen gut mit anderen Kontrollinstitutionen zusammenarbeiten und national und in­ternational kooperieren.

Die Indikatoren und Maßnahmen haben wir aktualisiert, und ich nenne einige Schwer­punkte. Den Prüfschwerpunkt haben wir auf drei Jahre angelegt. Sie kennen das, es geht mir um die Qualität der öffentlichen Leistungserfüllung, und im Mittelpunkt steht dabei der Bürgernutzen. Das ist der Fokus der Arbeit des Rechnungshofes. Wir planen daher, die Hälfte der Prüfungen aus dem laufenden Jahr diesem Prüfungsschwerpunkt zu widmen, um hier auch eine fundierte Basis zu haben und generelle Aussagen treffen zu können. Zusätzlich prüfen wir natürlich laufend große Bauprojekte und auch Infrastrukturvorhaben.

Zweitens: Es geht mir darum, auf Basis von Prüfberichten zentrale, relevante Empfeh­lungen herauszuarbeiten, denn ich glaube, das ist für Ihre parlamentarische Arbeit sehr wichtig, damit Sie daraus die richtigen Schlussfolgerungen ziehen.

Das Thema der Querschnittsprüfungen wurde schon thematisiert. Querschnittsprüfun­gen sind Vergleiche zwischen Rechtsträgern, über die Grenzen von Gebietskörper­schaften hinweg. Wir können so ein Benchmarking machen und auch sehen, wo es strukturelle Schwächen und Defizite gibt.

Schließlich ist mir sehr wichtig, dass wir in puncto laufende Qualifizierung der Prüfe­rinnen und Prüfer wirklich am Stand der Technik sind, dass wir uns laufend weiterent­wickeln, denn das ist die wichtigste Basis für eine qualitativ hochwertige Arbeit des Rechnungshofes, und auch ein entsprechendes Qualitätsmanagement.

 


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