Wir begrüßen, dass die Bundesregierung sich im aktuellen Regierungsprogramm klar zum Klimaabkommen von Paris und zu den UN Sustainable Development Goals bekennt: „Wir setzen alle internationalen Verträge zum Klimaschutz (Kyoto, Paris etc.) um und beachten die UN-Nachhaltigkeitsziele („Sustainable Development Goals“).“
Erste Voraussetzung für eine erfolgreiche Dekarbonisierung ist, dass diese als Ziel außer Streit gestellt wird und im Rahmen der integrierten Energie- und Klimastrategie klare und verbindliche sowie qualitative und quantitative Zwischenziele für die Reduktion der Treibhausgasemissionen (bzw. die Erhöhung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien) vorgegeben werden, die durch Maßnahmen im Inland erreicht werden sollen. Eine entsprechende Umsetzung sollte daher ohne Zeitverzug erfolgen, um Lock-in-Effekte zu vermeiden.
Zudem ist es international mittlerweile „common sense“, dass es für eine erfolgreiche zielgerichtete Reduktion von Treibhausgasemissionen mehrerer aufeinander abgestimmter Instrumente bedarf:
· Aufkommensneutrale ökosoziale Steuerreform mit einer kontinuierlich steigenden Bepreisung fossilen Kohlenstoffs und Entlastung von Arbeit bzw. Einkommen
· Abschaffung von steuerlichen Begünstigungen und Subventionen fossiler Energieträger
· Ein ambitioniertes Energieeffizienzgesetz
· Ein Ökostromgesetz mit klaren Umsetzungszusagen für neue und beantragte Projekte
· Die Priorisierung des Umbaus der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energie und Abwärme (Wärmewende)
· Der Ausstieg aus Heizen mit fossilen Brennstoffen wie Heizöl und Erdgas
· Forcierung des öffentlichen Verkehrs sowie des intermodalen Verkehrs
· Attraktivierung des Rad-, e-bike- und Lastenradverkehrs
· Wissenschaftliches Monitoring und Begleitung von Anfang an
Über allem steht die Dringlichkeit: unser Treibhausgasbudget ist in rund 20 Jahren aufgebraucht. Es ist unumstritten, dass die Kosten des Nicht-Handelns höher sein werden als die nachhaltigen Investitionen in eine dekarbonisierte Energieversorgung.
Österreich könnte zum Energie-Innovationsland werden, was das BMNT, das BMVIT und der Fonds KLIEN seit längerem fordern.
Im vorgelegten Entwurf der integrierten Klima- und Energiestrategie vom 3.4.2018 sind die oben erwähnten Anforderungen und Instrumente allerdings gar nicht oder nur unzureichend enthalten. Dieser Entwurf ist nicht geeignet, die österreichischen Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaschutzabkommen zu erfüllen. Die Bundesregierung schlägt damit jahrzehntelange Bemühungen von zahlreichen AkteurInnen, PionierInnen, VorreiterInnen und PraktikerInnen aus Wirtschaft, Industrie, Wissenschaft, NGOs und Zivilgesellschaft im Bereich Klimaschutz und Energiewende in den Wind.
Zudem verdichten sich die Hinweise, dass Verbände der fossilen Energiewirtschaft seit Jahren ihre Macht über Regierungsparteien, insbesondere über die ÖVP, ausüben und ausüben dürfen. In Kabinetten und Ministerien, auch im BMNT, sind hochrangige Posten besetzt mit AkteurInnen aus der Öl- und Gasbranche, aus dem Wirtschaftsbund, den Öl- und Gasverbänden, der Wirtschaftskammer und der Industriellen-Vereinigung. Ehemalige MinisterInnen und PolitikerInnen der ÖVP arbeiten häufig hoch dotiert in der fossilen Energiewirtschaft (jüngstes Bsp.: Ex-Finanzminister Schelling). In einer Ver-
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