Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 134

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Wir begrüßen, dass die Bundesregierung sich im aktuellen Regierungsprogramm klar zum Klimaabkommen von Paris und zu den UN Sustainable Development Goals be­kennt: „Wir setzen alle internationalen Verträge zum Klimaschutz (Kyoto, Paris etc.) um und beachten die UN-Nachhaltigkeitsziele („Sustainable Development Goals“).“

Erste Voraussetzung für eine erfolgreiche Dekarbonisierung ist, dass diese als Ziel außer Streit gestellt wird und im Rahmen der integrierten Energie- und Klimastrategie klare und verbindliche sowie qualitative und quantitative Zwischenziele für die Reduk­tion der Treibhausgasemissionen (bzw. die Erhöhung der Energieeffizienz und der Nut­zung erneuerbarer Energien) vorgegeben werden, die durch Maßnahmen im Inland er­reicht werden sollen. Eine entsprechende Umsetzung sollte daher ohne Zeitverzug er­folgen, um Lock-in-Effekte zu vermeiden.

Zudem ist es international mittlerweile „common sense“, dass es für eine erfolgreiche zielgerichtete Reduktion von Treibhausgasemissionen mehrerer aufeinander abge­stimmter Instrumente bedarf:

·          Aufkommensneutrale ökosoziale Steuerreform mit einer kontinuierlich steigenden Bepreisung fossilen Kohlenstoffs und Entlastung von Arbeit bzw. Einkommen

·          Abschaffung von steuerlichen Begünstigungen und Subventionen fossiler Energie­träger

·          Ein ambitioniertes Energieeffizienzgesetz

·          Ein Ökostromgesetz mit klaren Umsetzungszusagen für neue und beantragte Pro­jekte

·          Die Priorisierung des Umbaus der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energie und Abwärme (Wärmewende)

·          Der Ausstieg aus Heizen mit fossilen Brennstoffen wie Heizöl und Erdgas

·          Forcierung des öffentlichen Verkehrs sowie des intermodalen Verkehrs

·          Attraktivierung des Rad-, e-bike- und Lastenradverkehrs

·          Wissenschaftliches Monitoring und Begleitung von Anfang an

Über allem steht die Dringlichkeit: unser Treibhausgasbudget ist in rund 20 Jahren auf­gebraucht. Es ist unumstritten, dass die Kosten des Nicht-Handelns höher sein werden als die nachhaltigen Investitionen in eine dekarbonisierte Energieversorgung.

Österreich könnte zum Energie-Innovationsland werden, was das BMNT, das BMVIT und der Fonds KLIEN seit längerem fordern.

Im vorgelegten Entwurf der integrierten Klima- und Energiestrategie vom 3.4.2018 sind die oben erwähnten Anforderungen und Instrumente allerdings gar nicht oder nur unzu­reichend enthalten. Dieser Entwurf ist nicht geeignet, die österreichischen Verpflichtun­gen aus dem Pariser Klimaschutzabkommen zu erfüllen. Die Bundesregierung schlägt damit jahrzehntelange Bemühungen von zahlreichen AkteurInnen, PionierInnen, Vor­reiterInnen und PraktikerInnen aus Wirtschaft, Industrie, Wissenschaft, NGOs und Zivil­gesellschaft im Bereich Klimaschutz und Energiewende in den Wind.

Zudem verdichten sich die Hinweise, dass Verbände der fossilen Energiewirtschaft seit Jahren ihre Macht über Regierungsparteien, insbesondere über die ÖVP, ausüben und ausüben dürfen. In Kabinetten und Ministerien, auch im BMNT, sind hochrangige Pos­ten besetzt mit AkteurInnen aus der Öl- und Gasbranche, aus dem Wirtschaftsbund, den Öl- und Gasverbänden, der Wirtschaftskammer und der Industriellen-Vereinigung. Ehemalige MinisterInnen und PolitikerInnen der ÖVP arbeiten häufig hoch dotiert in der fossilen Energiewirtschaft (jüngstes Bsp.: Ex-Finanzminister Schelling). In einer Ver-


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