einbarung aus dem Jahr 2009 der Energiesektion des damaligen Wirtschaftsministeriums BMWFJ unter BM Mitterlehner mit dem Fachverband der Mineralölkonzerne und dem Fachverband Energiehandel steht unter Punkt § 3 Abs 2 der Vereinbarung:
„Der Bund stellt für die Geltungsdauer dieser Vereinbarung sicher, dass den Mitgliedsunternehmen (der Fachverbände Mineralölindustrie und Energiehandel der Wirtschaftskammer Österreich, Anm.) im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie keine weiteren Belastungen durch den Bund auferlegt bzw. im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie bestehende Förderungen nicht verschlechtert werden. Ebenso wird der Bund die Länder darauf hinweisen, dass den Mitgliedsunternehmen im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie keine weiteren Belastungen durch Landesgesetze auferlegt bzw. bestehende Förderungen nicht verschlechtert werden sollen.“
Dieser Passus entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage. Die EU-rechtlichen und bundesgesetzlichen Rechtsgrundlagen zur Schließung solcher Vereinbarungen beziehen sich auf freiwillige Leistungen der betroffenen Unternehmen bzw. Selbstverpflichtungen der betroffenen Unternehmen gegenüber dem Staat, bilden aber keine Rechtsgrundlage für freiwillige Leistungen oder Selbstverpflichtungen des Staats gegenüber diesen Unternehmen.
Es besteht der Verdacht, dass Klima-, Umwelt- oder Gesundheitsgesetze jahrelang durch diesen Passus verhindert wurden:
· Bis heute gibt es eine steuerliche Begünstigung von Diesel, Heizöl, Erdgas, Kerosin gegenüber Benzin.
· Durch geringere Steuern entgehen dem Bund Milliarden und durch günstigere Preise haben Mineralölunternehmen und der angeschlossene Handel Profite in Milliardenhöhe erwirtschaftet.
· Bis heute gibt es keine CO2-Steuer und keine ökologische Steuerreform.
· Der aktuelle Entwurf der Klima- und Energiestrategie beinhaltet keine Abschaffung von steuerlichen Begünstigungen und Subventionen fossiler Energieträger.
· Eine Studie des WIFO („Subventionen und Steuern mit Umweltrelevanz in den Bereichen Energie und Verkehr“) aus 2016 listet diese steuerlichen Begünstigungen und Subventionen auf und beziffert diese mit 3,8 - 4,7 Milliarden EUR pro Jahr.
Diese Vereinbarung wird in den Förderrichtlinien des aktuellen Formulars der „Heizen mit Öl GmbH“ wie folgt genannt:
„Richtlinien des ,Heizen mit Öl‘-Energiefonds: Aufgrund einer Vereinbarung des BMWFJ mit den Fachverbänden Mineralölindustrie und Energiehandel der Wirtschaftskammer Österreich wurde unter Einbindung des IWO-Österreich die Heizen mit Öl GmbH (,HMÖ‘ oder ,Förderungsgeber‘) zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen gegründet.“
50.000 ÖsterreicherInnen haben dieses Formular, das sich auf die Vereinbarung des Bundes mit den ggstl. Fachverbänden beruft, seit 2009 unterschrieben und ca. 3.000 EUR an Förderung erhalten, die von den VerbraucherInnen (auch sozial schwachen), die Heizöl kaufen, bezahlt werden. Heizen mit Öl ist die klima- und eine der gesundheitsschädlichsten Heizformen. Der Preis für Heizöl fluktuierte stark in den letzten 9 Jahren.
Der Kaufkraftabfluss aus Österreich ist dabei enorm: Nach Abzug der Energieexporte flossen im Jahr 2016 knapp 7 Milliarden Euro ins Ausland, 60 Prozent davon entfielen auf Erdöl und Erdölprodukte und eben auf Heizöl. Ohne Nettoimporte von Erdöl und Erdölprodukten wären Überschüsse in Milliardenhöhe möglich. Heizsysteme basierend auf heimischen Energieträgern weisen eine hohe Wertschöpfung in Österreich auf.
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