sichergestellt. Die angesprochenen Daten wurden dabei unter anderem in Form von Floppy Disks sichergestellt, was die technische Ausstattung des BVT zweifelhaft erscheinen lässt. Die Auswahl der EGS als durchführende Einheit weckt insbesondere auf Grund ihres eindeutig parteipolitisch zuordenbaren Leiters zusätzlich den Anschein, dass dies nur Teil eines abgestimmten, politisch motivierten Versuchs der Einflussnahme auf das BVT ist. Darauf deuten auch mehrere Stellenbesetzungen mit eindeutig parteipolitisch zuordenbaren Personen hin. All dies bedarf unverzüglich der politischen Aufklärung.
Im Übrigen ist es den verlangenden Abgeordneten nicht möglich, über die Nennung der Verdachtsmomente und der Wiedergabe ihres aktuellen Informationsstandes hinaus konkretere Angaben zu machen, da diese erst im Zuge der Untersuchungen festgestellt werden können. Zu eben diesem Zweck besteht das Instrument des Untersuchungsausschusses. Ein Untersuchungsausschuss, der ex-ante seine Ergebnisse kennen muss, nähme ebendiese Ergebnisse vorweg und führte sich selbst ad absurdum.
Das Bundesministerium für Inneres ist in vier
Sektionen organisiert, es beschäftigt 34.215 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, wobei 29.311 dem Exekutivdienst, 191 der ADV und 4.713 dem
Allgemeinen Verwaltungsdienst zuzuordnen sind. Das BVT ist eine der
Stellen des BMI und ebenso wie die Sondereinheit Einsatzkommando Cobra/
Direktion für Spezialeinheiten (DSE), die Abteilung II/8 Grundsatz und
Strategie, die Sondereinheit für Observation (SEO) und das Bundeskriminalamt
bei der Sektion II, Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit
angesiedelt. Es ist eine von 50 im Organigramm des BMI ausgewiesenen
Untereinheiten.
Bei der Aufgabenerfüllung des BVT, auf die Einfluss genommen werden sollte, handelt es sich daher um einen budgetär und personell äußerst kleinen sowie klar abgrenzbaren Bereich der Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres.
Zum Zeitraum der Untersuchung
Mit 1. März 2008 erfolgte die Bestellung des aktuellen
Direktors des BVT, am 13.03.
2018 wurde er suspendiert. Die Suspendierung und sonstige Maßnahmen, die
vom Bundesminister für Inneres im Zusammenhang mit dem BVT getroffen
wurden, begründete dieser insbesondere mit der Person des Direktors
und dessen Handlungen in Zusammenhang mit dem oben genannten anonymen
Konvolut und den darin enthaltenen, teilweise mehrere Jahre
zurückreichenden Vorwürfen. Gleichzeitig ist der Direktor des BVT auf
Grund seiner Kompetenzen logischer Ansatzpunkt für politisch motivierte
Einflussnahme, die nur in Zusammenhang mit dessen persönlichen
Verbindungen und Interessenslagen verstanden werden kann. Zur politischen
Aufklärung ist daher eine Gesamtbetrachtung der Amtszeiten des aktuellen
BVT-Direktors notwendig.
Es handelt sich aus all diesen Gründen beim Untersuchungsgegenstand um einen bestimmten abgeschlossenen Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes.
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UG 42: Landwirtschaft, Natur und Tourismus
UG 43: Umwelt, Energie und Klima
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir kommen nun zur Beratung der Untergliederungen 42: Landwirtschaft, Natur und Tourismus sowie 43: Umwelt, Energie und Klima, über die eine gemeinsame Debatte stattfindet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Feichtinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
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