Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 336

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sichergestellt. Die angesprochenen Daten wurden dabei unter anderem in Form von Floppy Disks sichergestellt, was die technische Ausstattung des BVT zweifelhaft er­scheinen lässt. Die Auswahl der EGS als durchführende Einheit weckt insbesondere auf Grund ihres eindeutig parteipolitisch zuordenbaren Leiters zusätzlich den Anschein, dass dies nur Teil eines abgestimmten, politisch motivierten Versuchs der Einfluss­nahme auf das BVT ist. Darauf deuten auch mehrere Stellenbesetzungen mit eindeutig parteipolitisch zuordenbaren Personen hin. All dies bedarf unverzüglich der politischen Aufklärung.

Im Übrigen ist es den verlangenden Abgeordneten nicht möglich, über die Nennung der Verdachtsmomente und der Wiedergabe ihres aktuellen Informationsstandes hi­naus konkretere Angaben zu machen, da diese erst im Zuge der Untersuchungen fest­gestellt werden können. Zu eben diesem Zweck besteht das Instrument des Untersu­chungsausschusses. Ein Untersuchungsausschuss, der ex-ante seine Ergebnisse ken­nen muss, nähme ebendiese Ergebnisse vorweg und führte sich selbst ad absurdum.

Das Bundesministerium für Inneres ist in vier Sektionen organisiert, es beschäftigt 34.215 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wobei 29.311 dem Exekutivdienst, 191 der ADV und 4.713 dem Allgemeinen Verwaltungsdienst zuzuordnen sind. Das BVT ist ei­ne der Stellen des BMI und ebenso wie die Sondereinheit Einsatzkommando Cobra/
Direktion für Spezialeinheiten (DSE), die Abteilung II/8 Grundsatz und Strategie, die Sondereinheit für Observation (SEO) und das Bundeskriminalamt bei der Sektion II, Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit angesiedelt. Es ist eine von 50 im Or­ganigramm des BMI ausgewiesenen Untereinheiten.

Bei der Aufgabenerfüllung des BVT, auf die Einfluss genommen werden sollte, handelt es sich daher um einen budgetär und personell äußerst kleinen sowie klar abgrenzba­ren Bereich der Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres.

Zum Zeitraum der Untersuchung

Mit 1. März 2008 erfolgte die Bestellung des aktuellen Direktors des BVT, am 13.03.
2018 wurde er suspendiert. Die Suspendierung und sonstige Maßnahmen, die vom Bundesminister für Inneres im Zusammenhang mit dem BVT getroffen wurden, begrün­dete dieser insbesondere mit der Person des Direktors und dessen Handlungen in Zu­sammenhang mit dem oben genannten anonymen Konvolut und den darin enthalte­nen, teilweise mehrere Jahre zurückreichenden Vorwürfen. Gleichzeitig ist der Direktor des BVT auf Grund seiner Kompetenzen logischer Ansatzpunkt für politisch motivierte Einflussnahme, die nur in Zusammenhang mit dessen persönlichen Verbindungen und Interessenslagen verstanden werden kann. Zur politischen Aufklärung ist daher eine Gesamtbetrachtung der Amtszeiten des aktuellen BVT-Direktors notwendig.

Es handelt sich aus all diesen Gründen beim Untersuchungsgegenstand um einen be­stimmten abgeschlossenen Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes.

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14.13.08UG 42: Landwirtschaft, Natur und Tourismus

UG 43: Umwelt, Energie und Klima


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir kommen nun zur Beratung der Untergliede­rungen 42: Landwirtschaft, Natur und Tourismus sowie 43: Umwelt, Energie und Klima, über die eine gemeinsame Debatte stattfindet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Feichtinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


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