Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 425

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Letztes Thema: ganztägige Schule. Sie strecken einfach die Mittel auf sieben Jahre hi­naus bis 2032; das ist eine Halbierung der Mittel. Wenn Sie schon immer wieder und zu Recht darüber reden, dass unsere Schülerinnen und Schüler besser lesen, schrei­ben und rechnen können sollten, dann ist jedoch genau das das probate Mittel, um die Grundkompetenzen zu erhöhen, denn an den Ganztagsschulen ist Zeit, mit den Schü­lerinnen und Schülern zu arbeiten, sie zu fördern und sie zu fordern. (Abg. Hauser: Sie haben ja nicht einmal die strukturelle Lücke geschlossen!) Auch Gemeindebundpräsi­dent Riedl mahnt ein: Bitte mehr Mittel in die ganztägigen Schulen! Im urbanen Bereich ist die Nachfrage sowieso ungebrochen.

Deshalb bringe ich hier folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausbau der Ganztagsschulen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, den ursprünglich im Bildungsinvestitionsgesetz vorgesehenen Zeitrahmen bis 2025 beizu­behalten und den zügigen Ausbau durch entsprechende Informations- und Begleit­massnahmen zu unterstützen und zu forcieren.“

*****

Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sie sparen im Bildungspaket und im Budget an allen Ecken und Enden. Das ist in Zahlen gegossene Retropolitik auf dem Rücken un­serer Kinder und unserer Pädagoginnen und Pädagogen. Das ist eine Politik der Zu­kunftsvergessenheit! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von NEOS und Liste Pilz.)

9.13

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr.in Sonja Hammerschmid Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbau der Ganztagsschulen

Zum weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen wurde 2016 das mit 750 Millionen Eu­ro dotierte Bildungsinvestitionsgesetz beschlossen und trat mit 1. September 2017 in Kraft. Für die Verbesserung der schulischen Infrastrukturen ganztägiger Schulformen stellt der Bund den Schulerhaltern in den Jahren 2017 bis 2025 für infrastrukturelle Massnahmen einen Zweckzuschuss bzw. eine Förderung zur Verfügung. Den Schü­lerinnen und Schülern soll eine qualitätsvolle schulische Betreuung geboten werden und diese in ihrer leistungsbezogenen und sozialen Entwicklung unterstützen, die Chancengerechtigkeit der Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der Bildungslaufbah­nen fördern und ein ganzjähriges bedarfsorientiertes Angebot für die Erziehungsbe­rechtigten darstellen und somit zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen. Ziel dieses Gesetzes ist es, den Anteil der Schülerinnen und Schülern in ganztägigen Schulformen von derzeit rund 20 % auf 40 % im Jahr 2025 zu erhöhen.

Im Zuge der Beratungen zu den Budgets 2018/2019 wird in einer Novelle zum Bil­dungsinvestitionsgesetz der Zeitraum von 2025 bis 2032 erstreckt und somit der Aus­bau ganztägiger Schulformen entscheidend verlangsamt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


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