Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 498

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aktuellen Gesetzgebungsperiode stimmten für das Verbot des Zugriffs „auf das Vermö­gen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehö­rigen, Erben/Erbinnen und Geschenknehmer/inne/n im Rahmen der Sozialhilfe zur Ab­deckung der Pflegekosten“ (Dafür: S, V, F, G, T, dagegen: N – Quelle: Parlaments­homepage, Stand 23. Februar 2018).

Der Städtebund, die FinanzreferentInnen der Bundesländer und nicht zuletzt der Ge­meindebund gehen durch die Abschaffung des Pflegeregresses von Mehrkosten aus, die sich nicht durch die zur Verfügung gestellten 100 Mio. Euro an Bundesmittel ab­decken lassen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Bundesminister für Finanzen und den Ländern eine Lösung für die Finanzierung der Kosten, die durch die Abschaffung des Pflegeregres­ses entstanden sind, unverzüglich herbeizuführen.“

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben verlesene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht worden, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Ich übergebe nun das Wort an den Herrn Abgeordneten Wurm. – Bitte, Herr Abgeord­neter. (Abg. Bacher: Friedlich bleiben! – Abg. Noll: Er ist Raucher, der ist friedlich!)


13.21.41

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Werte Mitglieder auf der Regie­rungsbank! Frau Minister! Herr Minister! Ja, heute ist ein guter Tag, wenn man das zum Budget auch sagen kann, nicht nur strahlender Sonnenschein, sondern auch ein ganz tolles Sozialbudget. Ich möchte mich heute besonders um das Konsumenten­schutzbudget kümmern und es kurz noch einmal erklären.

Man muss zugeben, es ist nichts Neues, dass das Konsumentenschutzbudget tradi­tionell in den letzten Jahrzehnten in Österreich eine geringe Bedeutung hatte, ganz egal, wer in der Regierung war. Wir haben uns, glaube ich, auch mit allen Konsumen­tenschutzsprechern darauf einigen können, und mit Unterstützung der Frau Minister, dass wir es schaffen sollten, spätestens ab 2020 auf ein Zehntelpromille des Gesamt­budgets zu kommen. Das würde dann in etwa 8 Millionen Euro pro Jahr bedeuten. Das würde sich der Konsumentenschutz in Österreich verdienen und ich bin sehr opti­mistisch, dass wir das gemeinsam auch schaffen werden. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es ist aber nicht nur aus diesem Grund heute ein schöner Tag, sondern es ist ein be­sonders schöner Tag, da es unter Anstrengung vieler Beteiligter gelungen ist – ich möchte mich bei allen bedanken –, jetzt auch im VW-Dieselskandal eine Lösung für die österreichischen Autofahrer zu erreichen. Das wird mehr oder weniger Hunderttausen­de in Österreich betreffen. Ich möchte noch einmal ganz deutlich und eindringlich alle – auch zu Hause – darauf aufmerksam machen, sich bis 20. Mai 2018 – es sind also noch knapp eineinhalb Monate Zeit – beim VKI zu melden, wenn sie Betroffener oder Betroffene sind. Der VKI hat es dankenswerterweise übernommen, das zu koordinieren.

 


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