Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 514

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Ich orte diesbezüglich große Zustimmung vonseiten des Herrn Infrastrukturministers. Ich denke, dass wir dazu Vorschläge bekommen werden, die wir hier im Hohen Haus beschließen können, um diesen Missstand abzuschaffen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

In diesem Sinne danke ich Ihnen nochmals für Ihr Engagement, Frau Bundesministe­rin, auch im Bereich des Konsumentenschutzes. Glück auf! – Beschließen wir gemein­sam dieses wichtige Budget! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.11


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Kühber­ger zu Wort. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


14.11.27

Abgeordneter Andreas Kühberger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätz­te Kolleginnen und Kollegen! Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Ich schließe mich den Ausführungen unseres Konsumentenschutzsprechers Peter Weidinger an, denn die Mittel des Detailbudgets UG 21 liegen im Kompetenzbereich unserer Frau Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein und garantieren uneingeschränktes Han­deln im Sinne des Konsumentenschutzes.

Wir nehmen dieses breite Thema sehr ernst, und zwar mit Fokus auf einen angemes­senen, ausgewogenen Konsumentenschutz auf allen Ebenen. Das haben wir auch im Regierungsprogramm mit klaren Zielen niedergeschrieben, und wir möchten diese auch weiterentwickeln.

Der Konsumentenschutz soll nicht Selbstzweck sein; in den letzten Jahren war es nämlich fast so. Der Konsumentenschutz hat ein Ausmaß angenommen, das den Kon­sumenten nicht mehr direkt nutzt. Kunden müssen sich mit seitenlangen Informationen herumschlagen, die Unternehmerinnen und Unternehmer müssen sich betreffend Infor­mationen juristisch in alle Richtungen informieren. Daher sollten alle konsumenten­schutzrechtlichen Bestimmungen auf ihre Wirksamkeit hin evaluiert werden. Einfache, leicht verständliche und unbürokratische Regelungen sollten schlussendlich das Ziel sein. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Herausgreifen möchte ich etwas ganz Besonderes, nämlich, weil mir das auch persön­lich ein Anliegen ist, die Lebensmittelherkunftskennzeichnung. Die Sicherstellung einer Ernährung mit gesunden Lebensmitteln ist unsere politische Bringschuld. Dieser unse­rer Pflicht wollen wir natürlich auch nachkommen.

Transparenz ist ein Verbraucherrecht und die Basis für eine freie Verbraucherentschei­dung. Transparenz ist aber auch Schutz vor Irreführung. Begleitend braucht es natür­lich auch Ernährungs- und Verbraucherbildung für alle Konsumentinnen und Konsu­menten, auch für unsere Jugend und für unsere Kinder.

Ich möchte hier ein Beispiel bringen: 68 Prozent der befragten Österreicherinnen und Österreicher erachten es als notwendig, dass es im Außer-Haus-Verzehr eine ver­pflichtende Kennzeichnung der Herkunft von Zutaten und Bestandteilen gibt – erhoben ganz aktuell vom Meinungsforschungsinstitut GfK-Austria.

Eine klare Kennzeichnung bietet Schutz vor falschen Kaufentscheidungen. Es ist eine Win-win-Situation, nämlich zum einen für die ehrliche, faire heimische Produktion, zum anderen für den Konsumenten, der nicht mehr der Unwissenheit ausgeliefert ist und sich für etwas entscheiden kann – für Gentechnikfreiheit, für das Tierwohl, für faire Ar­beitsbedingungen und für regionale bäuerliche Lebensmittel. Auch das ist Konsumen­tenschutz. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.14


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Hammer zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


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